Datum: 17.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung der Protokolle vom 13.03.2018, 20.03.2018 und des Bauausschusses vom 20.03.2018
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unering
5 2. Änderung des Bebauungsplanes "Campingplatz Pilsensee" (Lärmschutzwand); Abwägungs- und Satzungsbeschluss
6 Ersatzbeschaffung eines Unimogs für den gemeindlichen Bauhof
7 Zuschussantrag der Fünf Seen Filmfestival GmbH
8 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Weßling und Wörthsee
9 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 1

Sach- und Rechtslage

Es wird angefragt, ob im Zuge der anstehenden Detailuntersuchungen im Bereich der sog. „Kiesgrube Buchet“ Schutzmaßnahmen für die dort vorzufindenden Amphibienhabitate vorgesehen sind bzw. ob die Untersuchungen ggf. auf einen späteren Zeitpunkt (Herbst) verschoben werden könnten. Die Verwaltung wird dies prüfen.

Bezüglich des Einheimischenmodells wird gefragt, wie das Verfahren zur Vergabe von Grundstücken abgesprungener Bewerber aussehen wird. Die Verwaltung erläutert, dass zunächst der Abschluss der Notarverträge abgewartet wird, da erst dann die genaue Anzahl der zurückgetretenen Bewerber bekannt sein wird. Anschließend wird sich der Gemeinderat mit den Modalitäten zur Vergabe der noch freien Grundstücke befassen.

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2. Genehmigung der Protokolle vom 13.03.2018, 20.03.2018 und des Bauausschusses vom 20.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 23.01.2018

TOP 4: Wiederkehrender Straßenunterhalt

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt der Verwaltung die Freigabe zur jährlichen Durchführung der Ausschrei-bung für die Leistungen des wiederkehrenden Straßenunterhalts im Rahmen eines VOB-Verfahrens nach VOB/A, §3, Abs.4 im Dezember bzw. Januar.

Das Gremium stimmt dem kalkulierten Kostenrahmen in Höhe von jährlich 250.000,- € zu. Diese Mittel werden ggf. zuzüglich noch nicht abgerufener Auftragssumme in Höhe von 25.000,- € aus dem Vorjahr im kommenden Haushaltsjahr berücksichtigt.

Abstimmung: 17:0


TOP 5: Kinderhort Seefeld, OT Hechendorf; Auftragsvergabe Abbrucharbeiten

Beschluss:

Das Gremium stimmt der Auftragsvergabe für die Abbrucharbeiten an die Fa. Thomas Endres, Rehbergstr. 2 in 86949 Windach mit einer Vergabesumme in Höhe von 29.333,50 € zu. Die Kosten für die Baumaßnahme sind auf der HHSt. 4645.94000 für das HH-Jahr 2018 vorgesehen.

Abstimmung: 17:0


TOP 6: Kinderhort Seefeld, OT Hechendorf; Freigabe der Kosten für die Ausschreibungen Elektroinstallation, Erd- und Baumeisterarbeiten

Beschluss:

Der Durchführung der Ausschreibungen mit folgenden voraussichtlichen brutto- Vergabesummen wird zugestimmt:
Elektroarbeiten                                60.350 €
Erd- und Baumeisterarbeiten                  289.400 €
Um einen zügigen Ablauf der Baumaßnahme zu erreichen wird zugestimmt, dass die heute genehmigte Vergabesummen bei Erfordernis um max. 5% überschritten werden darf, wenn dies ausgegebenem Anlass erforderlich wird.

Die Kosten für die Maßnahme sind auf der HHST 4645.94000 im Jahr 2018 eingeplant.

Bei einem auskömmlichen Ausschreibungsergebnis wird der 1. Bürgermeister oder einer seiner Vertreter ermächtig den Auftrag zu vergeben. Das Ausschreibungsergebnis ist nach Prüfung der Angebote dem Gremium mitzuteilen.

Abstimmung: 17: 0


TOP 7: Erkundung der ehemaligen Hausmülldeponie "Kiesgrube Buchet", Gemarkung Meiling; Ergebnis der beschränkten Ausschreibung und Auftragsvergabe

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Leistungen für die Detailuntersuchung im Bereich der ehemaligen Hausmülldeponie „Kiesgrube Buchet“ an die Firma BGU Dr. Schott & Dr. Straub GbR aus Starnberg zu.

Die Mittel werden der Haushaltsstelle 8700.50000 entnommen.

Abstimmung: 17:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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4. Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 4

Sach- und Rechtslage

Auf der Jahreshauptversammlung der FFw Unering am 16. März 2018 wurde Herr Andreas Gamperl zum Kommandanten und Herr Martin Dierbach zum Stellvertreter des Kommandanten gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre und beginnt am 01.05.2018.

Beide Herren erfüllen die gesundheitlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen.

Seitens des Kreisbrandrates, Herrn Markus Reichart, besteht Einverständnis.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt gem. Art. 8 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz Herrn Andreas Gamperl als Kommandanten und Herrn Martin Dierbach als Stellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unering.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Campingplatz Pilsensee" (Lärmschutzwand); Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 23.01.2018 die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz Pilsensee“ (Lärmschutzwand) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung einer ökologischen Lärmschutzwand entlang der Staatsstraße St 2068 im Bereich des Campingplatzes Pilsensee, die anstatt eines dort ursprünglich vorgesehenen Lärmschutzwalls errichtet werden soll. Zudem soll eine zusätzliche Wegeverbindung im Bereich des Campingplatzes gesichert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 23.01.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 05.02.2018 bis zum 09.03.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 31.01.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 09.03.2018 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz Pilsensee“ (Lärmschutzwand) gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 17.04.2018). Die Abwägung vom 17.04.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz Pilsensee“ (Lärmschutzwand) mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 17.04.2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Campingplatz Pilsensee“ (Lärmschutzwand) ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Ersatzbeschaffung eines Unimogs für den gemeindlichen Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 6

Sach- und Rechtslage

Am 16 Jahre alten Unimog (U 1450) stehen etliche Reparaturen an, so z.B. wegen starker Durchrostung eine neue Kabine und eine neue Ladebrücke, die hinteren Radlager müssen überholt werden, ebenso das Getriebe, da die Gänge extrem schwer gehen.
Die Reparaturen in den letzten drei Jahren sind mit rd. 41.000 € zu beziffern. Es erscheint daher nicht mehr wirtschaftlich, weitere Reparaturen an dem alten Fahrzeug durchzuführen.

Als Ersatzbeschaffung bittet der Bauhof darum, wieder einen Unimog der derzeitigen Generation anschaffen zu dürfen, da für den Bauhof bereits im Jahr 2014 ein solcher gekauft wurde.
Der Preis für einen neuen Unimog (mit Euronorm VI) liegt bei rd. 235.000 € brutto.

Alternativangebote wurden nicht eingeholt, da sämtliche, vorhandene Zusatzgeräte (Schneeschaufel, -schleuder, Salzstreuer, Mulcher, Heckenschere, Häcksler, Straßenhobel) exakt an diesen Unimog passen.
Zudem gibt es derzeit keinen anderen Anbieter, der ein derart breites Einsatzspektrum bietet.

Diese Ersatzbeschaffung ist mit o.g. Summe eingeplant unter Haushaltsstelle 6300.93500.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Ersatzbeschaffung eines Unimogs U 427 zu einem Preis i.H.v. rd. 235.000 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Zuschussantrag der Fünf Seen Filmfestival GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 7

Sach- und Rechtslage

Herr Matthias Helwig bittet um einen diesjährigen Zuschuss i.H.v. 5.000 € als Unterstützung für das 12. Fünf Seen Filmfestival 2018 und des 5. Kinder- und Jugendfilmfestivals 2018.

Einzelheiten sind dem beiliegenden Antrag zu entnehmen.

Haushaltsmittel in vorgenannter Höhe sind unter Haushaltsstelle 3400.71800 eingeplant.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Fünf Seen Filmfestival GmbH für die Durchführung des diesjährigen 12. Fünf Seen Filmfestivals 2018 und des 5. Kinder- und Jugendfilmfestivals 2018 mit 5. 000 € zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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8. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Weßling und Wörthsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 8

Sach- und Rechtslage

I.        Gemeinde Weßling: 2. Änderung des Bebauungsplanes „Fabergfeld/Wasserstoll“

       Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Fabergfeld/Wasserstoll“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern (2. Änderung).  

       Da der ursprüngliche Bebauungsplan bzw. Baulinienplan aus den 50er Jahren nicht mehr den derzeitigen baulichen Gegebenheiten entspricht und zumindest in Teilen auch nicht mehr vollziehbar ist, soll die Satzung für den Bereich östlich der Fabergstraße und nördlich der südlichen Ringstraße aktualisiert und durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes vollständig ersetzt werden. Ferner soll eine verträgliche Nachverdichtung zugelassen werden.

       Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 19.03.2018 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf der Bebauungsplanänderung gebeten.

       Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

       Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus&Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.


II.        Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 65 „Südlich des Taubenweges“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat am 03.07.2017 beschlossen, für einen bislang unbebauten Teilbereich südlich des Taubenweges im Ortsteil Steinebach den Bebauungsplan Nr. 65 „Südlich des Taubenweges“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnbebauung im Bereich einer Baulücke südlich des Taubenweges im Ortsteil Steinebach. Die Fläche ist nach Einschätzung des Landratsamtes derzeit als Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzustufen und somit einer Wohnbebauung bislang nicht zugänglich. Durch die Festsetzung als reines Wohngebiet (WR) soll nun die Errichtung von 3 Einzelhäusern und einem Doppelhaus ermöglicht werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 21.03.2018 im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf des Bebauungsplanes gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.


III.        Gemeinde Wörthsee: BP Nr. 60 „Vordere Seestraße – Wörthseestraße – Alpenblick“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat am 07.12.2015 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 60 „Vordere Seestraße – Wörthseestraße – Alpenblick“ aufzustellen. In der Sitzung am 26.02.2018 hat der Gemeinderat den Entwurf in der Fassung vom 26.02.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen Nachverdichtungsmöglichkeiten für den bislang eher spärlich bebauten Wohngebietsbereich zwischen Vorderer Seestraße, Wörthseestraße und Alpenblick im Ortsteil Walchstadt geschaffen werden.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 20.03.2018 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zu dem Entwurf des Bebauungsplanes gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

       Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Homepage des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München (www.pv-muenchen.de) unter Aktuelles / Bauleitplanverfahren  eingesehen werden.

Beschluss

I.        Gemeinde Weßling: 2. Änderung des Bebauungsplanes „Fabergfeld/Wasserstoll“

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Fabergfeld/Wasserstoll“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


II.        Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 65 „Südlich des Taubenweges“

Der Bebauungsplan Nr. 65 „Südlich des Taubenweges“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


III.        Gemeinde Wörthsee: BP Nr. 60 „Vordere Seestraße – Wörthseestraße – Alpenblick“

Der Bebauungsplan Nr. 60 „Vordere Seestraße – Wörthseestraße – Alpenblick“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö 9

Sach- und Rechtslage

Es wird bekannt gegeben, dass am Donnerstag, 03.05.2018, um 19:30 Uhr im Bräustüberl (Schloss Seefeld) eine gemeinsame Veranstaltung von Bund Naturschutz, Ortsgruppe Seefeld, und Gemeinde zum Thema „Boomtown München – Was macht das mit unserer Heimat“ stattfindet.

Herr Bgm. Gum berichtet, dass die Aktion Ramadama in Hechendorf sehr erfolgreich war und viele Bürger mitgeholfen haben. In Seefeld hingegen war die Beteiligung leider so gering, dass die Aktion abgesagt werden musste.

Es wird um Prüfung gebeten, wie im Bereich Oberfeld Geschwindigkeitsüberschreitungen verhindert werden können, z.B. durch eine verbesserte Anordnung der Verkehrsschilder oder Aufstellen von Tempomessgeräten („Smileys“). Die Agenda Verkehr hat sich in Abstimmung mit der Verwaltung bereits mit der Problematik befasst. Als erste Maßnahme sollen „Smileys“ im Bereich Oberfeld aufgestellt werden, sobald diese nach erfolgter Reparatur wieder einsatzbereit sind.

Das an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet immer wieder erfolgende, zeitweise Abstellen von Wohnmobilen/Anhängern wird bemängelt. Herr Bgm. Gum erläutert, dass dies nicht zu verhindern sei, sofern die Fahrzeuge nicht dauerhaft abgestellt und zwischendurch wieder bewegt werden.

Datenstand vom 28.06.2018 16:45 Uhr