Datum: 05.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung des Protokolls vom 15.05.2018 und des Bauausschusses vom 15.05.2018
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Bebauungsplan "Genossenschaftswohnen Hedwigstraße"; Abwägungs- sowie erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
6 1. Änderung des Bebauungsplanes "Drozzastraße", Gemarkung Drößling; Änderungsbeschluss
7 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.06.2018 ö 1

Sach- und Rechtslage

Dieser TOP wird nicht in Anspruch genommen.

Sitzungsverlauf

Zu Beginn der Sitzung stellt Herr Dr. Benoist den Antrag zur Geschäftsordnung, den Top 2 des nicht-öffentlichen Sitzungsteils öffentlich zu behandeln.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 15

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2. Genehmigung des Protokolls vom 15.05.2018 und des Bauausschusses vom 15.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.06.2018 ö 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.06.2018 ö 3

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 17.04.2018

TOP 2: Vorschlagsliste für Schöffen 2019 - 2023

Beschluss:

Folgende Personen werden in die Vorschlagsliste für Schöffen 2019 – 2023 aufgenommen:

Herr Hans-Peter Haberkorn
Frau Christine Rathert

Abstimmung: 17: 0


TOP 3: Rechtliche Übertragung des Betriebs der chirurgischen Klinik Seefeld auf die Klinik Starnberg GmbH

Beschluss:

1. Der Übertragung des Klinikbetriebes des Eigenbetriebs Chirurgische Klinik Seefeld vom Krankenhauszweckverband Seefeld auf die Klinik Seefeld GmbH, eine 100% Tochter-gesellschaft der Starnberger Kliniken GmbH, wird dem Grunde nach zugestimmt.

Einverständnis besteht mithin auch mit der Übertragung der Aufgabe des Betriebs der Chirurgischen Klinik Seefeld zur Sicherstellung der stationären Krankenversorgung im Rahmen des Krankenhausplans des Freistaats Bayern auf die Klinik Seefeld GmbH. Ausgenommen von der Übernahme sind beide Personalwohnheime der Chirurgische Klinik Seefeld sowie sämtlicher Grundbesitz nebst Klinikgebäuden.

2. Die Gemeinde als Zweckverbandsmitglied stimmt zu, dass der Krankenhauszweck-verband Seefeld fortbestehen und als Grundstückseigentümer die Bestandsimmobilie der Chirurgischen Klinik Seefeld an die Klinik Seefeld GmbH zum Zwecke des fortlaufenden Krankenhausbetriebs im Wege eines Nutzungsüberlassungsvertrages, der allen fördermittelrechtlichen Anforderungen der Regierung Oberbayern entsprechen muss, überlassen wird.

3. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt alle für die Betriebsübertragung erforderlichen und mit dieser in Zusammenhang stehenden Schritte vorzunehmen und Erklärungen in der Verbandsversammlung und gegenüber Dritten abzugeben. Dazu gehören insbesondere der Abschluss eines entsprechenden Betriebsübertragungsvertrages, eines Nutzungsüberlassungsvertrages für die Krankenhausimmobilien, die Übertragung von Erbbaurechten, die Zustimmung zu der im Rahmen der Änderung der Verbands-aufgabe erforderlich gewordenen Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands sowie der Abschluss fördermittelrechtlicher Übernahmevereinbarungen.

Abstimmung: 17:0


TOP 5: Genehmigung Messungsanerkennung und Auflassung URNR. 479/V/2018

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunde URNr.479/V/2018 vom 14.03.2018 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 17:0


TOP 6: Genehmigung Messungsanerkennung und Auflassung URNr.480/V/2018 vom 14.03.2018

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunde URNr.480/V/2018 vom 14.03.2018 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 17:0


TOP 7: Genehmigung Messungsanerkennung und Auflassung URNr. 478/V/2018 vom 14.03.2018

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt  Kenntnis von der Urkunde URNr.478/V/2018 vom 14.03.2018 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 17:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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4. Bebauungsplan "Genossenschaftswohnen Hedwigstraße"; Abwägungs- sowie erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.06.2018 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2017 beschlossen, den Bebauungsplan „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine von der MARO Genossenschaft betriebene Wohnanlage im Bereich der Hedwigstraße, südöstlich des Kinderhauses St. Hedwig. Das Projekt sieht die Errichtung von zwei reihenhausartigen Bauzeilen mit mehreren Wohneinheiten für senioren- und generationsübergreifendes Wohnen in Genossenschaftsform vor.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 24.10.2017 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 06.11.2017 bis zum 08.12.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.11.2017 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 08.12.2017 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Aufgrund erforderlicher Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und es sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Auslegungsdauer sowie die Frist für Stellungnahmen verkürzt werden kann. Die Verwaltung schlägt vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 05.06.2018 sind farblich entsprechend markiert.

Sitzungsverlauf

Die von der Gemeinde beauftragte Planerin Frau Skorka stellt die wesentlichen planerischen Änderungen vor, die sich im Zuge der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung ergeben haben.
Im Anschluss daran werden einige Detailfragen diskutiert, insbesondere in Bezug auf die Gelände- und Gebäudehöhenentwicklung sowie die Lage, Anzahl und Anordnung der Stellplätze. Im Zuge der nachfolgenden Ausführungs- und Detailplanungen soll nochmals eruiert werden, wie die Stellplätze in der Vorgartenzone und der Verlauf des öffentlichen Gehwegs am günstigsten angeordnet werden können. Der Bebauungsplan lässt hier ausreichend freien Spielraum für verschiedene Varianten zu.
Vor dem Hintergrund der vor allem aus der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken zur Niederschlagswasserbeseitigung und der in den letzten Tagen aufgetretenen Starkregenereignisse geht die Verwaltung nochmals näher auf die im Bebauungsplan vorgesehenen Maßnahmen und Sicherungsmechanismen sowie die anstehenden Kanalertüchtigungsmaßnahmen im Bereich der Hedwigstraße ein.

Unabhängig vom Bebauungsplanverfahren wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob in die gemeindliche Stellplatzverordnung eine Vorgabe zur Errichtung von E-Ladestationen aufgenommen werden könnte.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 05.06.2018). Die Abwägung vom 05.06.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Genossenschaftswohnen Hedwigstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 05.06.2018, bestehend aus Satzung und Begründung.

4.        Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und mit verkürzter Auslegungsdauer durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.06.2018 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2017 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ durchzuführen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung einer Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes im Bereich Am Oberfeld 2. Der bestehende Legehennenstall soll durch einen Erweiterungsbau vergrößert und eine neue Halle für die Unterbringung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen errichtet werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 20.02.2018 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 05.03.2018 bis zum 06.04.2018 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.02.2018 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 06.04.2018 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 05.06.2018). Die Abwägung vom 05.06.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 05.06.2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht inkl. Anlagen werden gebilligt.

4. Der Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld “ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Drozzastraße", Gemarkung Drößling; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.06.2018 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Bebauungsplan „Drozzastraße“ i.d.F. vom 23.03.2010 wurde mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 18.11.2010 rechtsverbindlich. Im Bebauungsplan ist ein Allgemeines Wohngebiet („WA“) mit drei Baufeldern für Einzelhäuser festgesetzt, die über eine Stichstraße (Eigentümerweg) mit Anbindung an die Drozzastraße erschlossen werden. Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Drößling.

Der Eigentümer des Grundstücks Flur Nr. 324/13, Gemarkung Drößling, hat eine Änderung des Bebauungsplanes beantragt, um im rückwärtigen Bereich des Plangebietes einen zusätzlichen Bauplatz für ein Einzelhaus schaffen zu können. Derzeit ist im Bebauungsplan an dieser Stelle eine „WA“-Fläche (Allgemeines Wohngebiet) ohne Baufeld ausgewiesen, obwohl sich an dieser Stelle durchaus eine zusätzliche Bebauung anbieten würde.

Der mögliche zusätzliche Bauplatz ist bereits von drei Seiten von bestehender bzw. genehmigungsfähiger Wohnbebauung umgeben und vollständig erschlossen. Aus Sicht der Verwaltung stehen keine fachlichen Gründe entgegen, um an besagter Stelle entsprechend des Änderungsantrags ein zusätzliches Baufeld vorzusehen. Die Maßnahme stellt eine sinnvolle und sich anbietende Maßnahme der Nachverdichtung dar.  

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen („Bebauungsplan der Innenentwicklung“).

Die anfallenden Planungskosten müssen vom Antragsteller übernommen werden. Zur Regelung der Kostenübernahme ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller vorgesehen.

Anlagen:
  • Bebauungsvorschlag des Antragstellers
  • Vorgeschlagener Geltungsbereich

Sitzungsverlauf

Da es in der näheren Umgebung jüngst zu Überschwemmungen bei Starkregenereignissen gekommen sei, soll im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ein besonderes Augenmerk auf die funktionierende Niederschlagswasserbeseitigung gelegt werden.

Beschluss

1. Der Gemeinderat beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Drozzastraße“ für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 324/13 und 324/14 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Drößling, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten einzuholen.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.06.2018 ö 7

Sach- und Rechtslage

Herr 2. BGM Schneider informiert das Gremium über eine dringliche Anordnung zur Ausschreibung der Aushubentsorgung im Bereich des Neubaus der Freiwilligen Feuerwehr Hechendorf (Am Oberfeld).

Hinsichtlich des in der letzten Bauausschusssitzung behandelten Projektes Boarding-Haus in der Bahnhofstraße berichtet die Verwaltung, dass der Bauherr seinen Bauantrag zurückgezogen hat. Das Vorhaben soll in der nächsten Gemeinderatssitzung erneut behandelt werden, wobei vorab um ca. 18:00 Uhr ein Vor-Ort-Termin stattfinden soll. Die genaue Uhrzeit wird noch bekanntgegeben.

Es wird bekanntgegeben, dass im Zeitraum zwischen 17.06. und 07.07. wieder die Aktion „Stadtradeln“ stattfindet. Da das Amt des GR-Beauftragten für das Stadtradeln aus zeitlichen Gründen zukünftig nicht mehr durch Herrn GR Dr. Benoist ausgeführt werden kann, wird das Gremium um zeitnahe Bestimmung eines Nachfolgers gebeten.

Die Verwaltung bzw. der Bauhof werden gebeten, bei Starkregenereignissen die Unterführungen im Bereich der Staatsstraße St 2068 auf Überschwemmung/Verschlammung hin zu überprüfen und aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ggf. Warnschilder aufzustellen oder die Unterführungen zu sperren.

Aufgrund wiederholter Unfälle im Bereich der Ortsdurchfahrt Drößling wird abermals diskutiert, wie die Gefährdungssituation an den betreffenden Engstellen entschärft werden könnte. Die bisher angedachten Optionen (u.a. Verbreiterung der Straße und Errichtung Gehweg, Installation einer Ampelschaltung, Sperrung der Staatsstraße für Schwerlastverkehr, Rückstufung zur Ortsstraße) konnten allesamt nicht realisiert werden, da sie in erster Linie am Widerstand des Staatlichen Bauamtes scheiterten. Zur weiteren Erörterung von Lösungsmöglichkeiten soll daher ein Vertreter des Staatlichen Bauamtes in eine der nächsten Gemeinderatssitzungen eingeladen werden.

Datenstand vom 19.09.2018 09:36 Uhr