Datum: 20.02.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 19:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten; Bauort: Fl.Nr. 122, Stocketweg 5 in Meiling; Bauantrag: 03/2018
2 Sonstiges

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1. Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten; Bauort: Fl.Nr. 122, Stocketweg 5 in Meiling; Bauantrag: 03/2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2. Sitzung des Bauausschusses 20.02.2018 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.122 der Gemarkung Meiling mit einer Größe von 5.117 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich daher nach § 34  BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt.

Derzeit ist das Grundstück ein Hofgrundstück, welches u.a. mit einem älteren Gebäude mit Wohnhaus/Altenteil und angebauten Rinderstall bebaut ist. Der Anbau des Rinderstalls ist im Rahmen des Bauantrags zum Abriss vorgesehen. Der Wohnteil soll bestehen bleiben und durch einen weiteren Wohnanbau mit drei Wohneinheiten ergänzt werden. Die übrige Bebauung des Hofgrundstücks bleibt unverändert (vgl. dazu den Lageplan in Anlage).

Geplant ist die Errichtung eines angebauten Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten in den Abmessungen 15,99 m x 9,49 m in einer Bebauung KG, EG, OG, DG (zwei Vollgeschosse). Die GR beträgt ca. 173 m² (GR 1 nur Haus), im Vergleich zum bestehenden Rinderstall eine Mehrung von 18,93 m². Die GFZ beträgt 337,89 m². Die Wandhöhe 6,38 m. Geplant ist beidseitig eine untergeordnete Gaube sowie einen profilgleichen Verbindungtrakt zum gegenüberliegenden Bestandsgebäude. Im Verbindungstrakt sind Hauptnutzungen untergebracht. Weiterhin ist ein Satteldach mit 36,77 Grad Dachneigung und roten Falzplatten (Dachziegel) vorgesehen.

Der Bauwerber schafft sechs Stellplätze auf dem Grundstück errichtet. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung der Gemeinde werden somit eingehalten.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Anlagen:

  • Lageplan
  • Eingabepläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 05.01.2018 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 05.01.2018 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Es ergeht der Hinweis an den Antragsteller, dass die Stellplätze 5 und 6 hinsichtlich ihrer Lage so zu verändern sind, dass sie nicht in der Zufahrt zu den Grundstücken Fl.Nr. 125/2 und 122/1 liegen.

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2. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 2. Sitzung des Bauausschusses 20.02.2018 ö 2
Datenstand vom 05.04.2018 11:42 Uhr