Datum: 17.04.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern; Bauort: Fl.Nr.392/14, Gemarkung Oberalting-Seefeld; Bauantrag-Nr.16.2018
2 Sonstiges

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1. Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern; Bauort: Fl.Nr.392/14, Gemarkung Oberalting-Seefeld; Bauantrag-Nr.16.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.04.2018 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.392/14 der Gemarkung Oberalting-Seefeld mit einer Größe von 2.216 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit bestimmt sich nach § 34 BauGB.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt und Beurteilung des Kreisbaumeisters Dr. Christian Kühnel ist der zur Bebauung vorgesehen Teil des Grundstücks nicht Außenbereich § 35 BauGB, sondern dem Innenbereich § 34 zuzuordnen.

Im Bereich des Grundstücks verläuft ein Schmutzwasserkanal, der der Erschließung von Meiling und Gut Delling dient. Im Vorfeld der Einreichung des Bauantrags fanden Gespräche zwischen dem Bauherrn, der AWA Ammersee und der Verwaltung statt. Als Ergebnis kann der bestehende Kanal, welcher nicht rechtlich gesichert ist, im Grundstück verbleiben und aufgrund der Tiefe von 4,5 m durch ein Gebäude ohne Keller auch mit Zustimmung der AWA überbaut werden.

Mit dem vorliegenden Bauantrag wird die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils vier Wohneinheiten und 12 offenen Stellplätzen beantragt. Die beiden Baukörper werden getrennt im 90 Grad Winkel zu einander versetzt errichtet. Zwischen den Häusern besteht untereinander ein Abstand von 5,14 m um eine Luft- und Blickachse für die Hinterlieger freizuhalten. Das Gebäude a) ist in den Ausmaßen 16,00 m x 12,00 m in einer Bebauung KG, EG, DG (zwei Vollgeschosse) geplant.  Das Gebäude b) ist in den Ausmaßen 16,00 m x 10,00 m in einer Bebauung EG, DG (zwei Vollgeschosse) geplant. Hier ohne Keller wg. der Kanalproblematik. Die Wandhöhen betragen bei beiden Gebäuden umlaufend 6,08 m. Die Firsthöhe bei einer Dachneigung von jeweils 18 Grad für Gebäude a) 8,03 m und für Gebäude b)  7,70 m. Geplant sind jeweils Satteldächer.

Die GR 1 (nur Haus) für Haus a) beträgt 210,95 m², für Haus b) 219,50 m². Mithin ergibt sich eine GRZ von 0,19. Die GR 2 (mit Zufahrten und Nebenanlagen nach § 19 Abs. 4 BauNVO) beträgt 574,60 m². Mithin ergibt sich die GRZ 2 mit 0,36. Die GFZ zusammen beträgt 0,38.

Für das Bauvorhaben werden insgesamt 12 Stellplätze errichtet. Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden damit eingehalten.

Anlagen:

-Eingabepläne mit Lageplan, Grundrissen, Schnitten
-Freiflächen-/Abstandsplan

Beschlussvorschlag

Das Bauvorhaben in der Fassung 12.03.2018 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Das Bauvorhaben in der Fassung 12.03.2018 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Der Bauausschuss ist der Ansicht, dass das Baugrundstück Fl.Nr. 392/14 der Gemarkung Oberalting-Seefeld zwischen Staatsstraße 2068 und der Privatstraße des Bauwerbers entgegen der Beurteilung des Landratsamtes Starnberg nicht dem Innenbereich nach § 34 BauGB, sondern dem Außenbereich § 35 zuzuordnen ist. Zudem ist das Bauvorhaben aus naturschutzrechtlichen Gründen im Hinblick auf das Natur- und Baudenkmal "Eichenallee" nicht genehmigungsfähig. Der Abstand zur geplanten Bebauung greift in den Nah- und Wurzelbereich der Bäume ein. Weiterhin fügt sich die geplante Bebauung hinsichtlich der Wandhöhen und Geschossigkeit nicht in die bestehende umliegende Bebauung ein.

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2. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.04.2018 ö 2
Datenstand vom 04.06.2018 10:30 Uhr