Datum: 05.06.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Raum Ammersee
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport; Bauort: Fl.Nr.103/1, Nähe Bahnweg in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 23/2018
2 Sonstiges

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1. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport; Bauort: Fl.Nr.103/1, Nähe Bahnweg in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 23/2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.06.2018 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Für das Grundstück Fl.Nr.103/1 und das angeschlossene Gartengrundstück Fl.Nr.134/46 mit einer Gesamtgröße von zusammen 550 m² liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid vom 03.01.2017 (Az.: 40-V-2016-114-14) und ein genehmigter Baubescheid vom 26.02.2018 (Az.: 40-B-2017-620-14) vor. Aufgrund einer unzulänglichen Planung des Vorgängerarchitekten war die Bauausführung hinsichtlich der Dachneigung und dem geplanten überdachten Laubengang (durchgezogenes Dach) nicht ausführbar. Daher legt der Bauwerber nunmehr einen neuen Bauantrag vor.

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als „Reines Wohngebiet“ (WR) dargestellt. Der untere Grundstücksteil Fl.Nr.134/64 ist als Grünfläche ausgewiesen.

Geplant im Rahmen des vorliegenden Bauantrags ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport. Seeseitig ist ein aufgeständerter, nunmehr nur noch aufgeständert Balkon geplant.

Das Bauvorhaben ist mit einer Bebauung mit zwei Vollgeschossen (UG, EG, DG) in den Ausmaßen  15,99 m x 6,99 m geplant. Die Wandhöhen betragen bergseitig maximal 5,56 m und talseitig maximal 6,05 m. Es ist jetzt, abweichend von der bisherigen Genehmigung, ein symmetrisches Satteldach mit 20 Grad Dachneigung vorgesehen.

Das Bauvorhaben hält die Vorgaben des Vorbescheids im Wesentlichen ein. Die Gebäudeabmessungen waren mit 16,00m x 7,60 m im Vorbescheid genehmigt, mithin eine GR von 121,60 m². Die Gebäudeabmessungen bleiben mit 15,99 m x 6,99 m geringfügig hinter dem Vorbescheid zurück. Die GR 1 (nur Haus) beträgt mithin nur 111,80 m². Damit ergibt sich eine GRZ 1 von 0,20. Die GR2 nach § 19 Abs. 4 BauNVO (zzgl. Carport, Balkon und Nebenanlagen) beträgt 169,49 m². Die GRZ 2 beträgt 0,31. Die Wandhöhe beträgt talseitig max. 6,05 und bergseitig max. 5,56.

Die vom Vorbescheid abweichende, geänderte Dachneigung von 15 Grad auf 20 Grad, ist unschädlich. Die Dachform ist im Rahmen § 34 BauGB nicht Kriterium des Einfügens. Belange des Ortsbildes werden vorliegend nicht beeinträchtigt.

Im Übrigen werden die Vorgaben der Stellplatzverordnung eingehalten. Es werden zwei Stellplätze in einem Carport geschaffen.

Anlage:
  • Eingabeplan (Grundrisse, Ansichten, Schnitt)
  • Lageplan

Beschlussvorschlag

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 17.05.2017 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 17.05.2017 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.06.2018 ö 2
Datenstand vom 05.07.2018 09:42 Uhr