Neukalkulation der Wassergebühren zum 01.01.2023
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Werkausschusses, 27.09.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Werkausschuss | Sitzung des Werkausschusses | 27.09.2022 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt:
Der kalkulatorische Zinssatz wird von bisher 2,0 % auf 3,0 % angehoben.
Weiter empfiehlt der Werkausschuss dem Stadtrat:
1. Die Neukalkulation zum 01.01.23, sowie die Nachkalkulation vom 22.09.2022 für die Jahre 2019 - 2022 wird anerkannt.
2. Die Satzung zur 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung der Stadt Senden hat Bestand bis 31.12.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2023 11:52 Uhr