Bebauungsplan Nr. 128 "Wohnen zwischen Römerstraße und Im Gerinne" hier: Einleitungsentscheidung, Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 08.11.2022 ö beschließend 4

Beschluss

  1. Dem Antrag der S.D.L. Projektbau (Vorhabenträger) vom 27.10.2022 auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wird stattgegeben. Für das Plangebiet "Wohnen zwischen Römerstraße und Im Gerinne" wird ein Aufstellungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet, bei dem die Planung weiter konkretisiert wird. Besonderes Augenmerk soll dabei auf eine funktionierende verkehrliche Erschließung über den im Umgriff befindlichen Teil Im Gerinne / Johann-Glocker-Straße gelegt werden.
  2. Für das Gebiet „Wohnen zwischen Römerstraße und Im Gerinne" ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan  entsprechend der Umgrenzung im Lageplan des Büro Zint vom 25.10.2022 im beschleunigten Verfahren gemäß §13a i.V.m. § 13 b BauGB aufzustellen.
  3. Der Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
  4. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten und eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB  durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2022 13:16 Uhr