Betriebsvereinbarungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Sozial-, Bildungs- und Kulturausschuss Sitzung des Sozial-, Bildungs- und Kulturausschusses 22.11.2022 ö beschließend 5

Beschluss 1

Der SBKA beschließt, dass der ursprüngliche Punkt 6 des Beschlussvorschlags gestrichen wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 9

Beschluss 2

  1. Der SBKA nimmt die Einwendungen und Bedenken der Träger zur Kenntnis.
  2. Als maßgeblicher Anstellungsschlüssel gilt der vom Freistaat Bayern bekanntgegebene durchschnittliche Anstellungsschlüssel jeweils für das folgende Betriebsjahr.
  3. Abweichend vom Beschluss vom 10.05.2022 soll der maßgebliche Anstellungsschlüssel für den Ev. Waldkindergarten auf 7,0 festgelegt werden. 
  4. Nur in begründeten Ausnahmefällen sind Abweichungen vom vereinbarten Anstellungsschlüssel möglich. Ein entsprechender Passus wird in die jeweilige Betriebsvereinbarung aufgenommen. Die Abweichung bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses.
  5. Nach Vorliegen der Betriebsergebnisse aus dem Betriebsjahr 2023 wird der Stadtrat/Ausschuss sich mit dem Thema Anpassung des Defizitausgleichs beschäftigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2023 15:29 Uhr