Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2034
hier: - Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
- Billigung Entwurf
- Beschluss über den Flächennutzungsplan, Feststellungsbeschluss m.B.z. § 214 Abs. 1 Nr. 4 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 28.05.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Der Stadtrat beschließt die gemäß § 1 Abs. 7 BauGB vorgenommene Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen der erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsplanung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Form vom 28. Mai 2019.
- Der Stadtrat billigt den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit der zugehörigen Begründung zum Flächennutzungsplan und Erläuterung zum Landschaftsplan, alle Unterlagen i.d.F.v. 28. Mai 2019.
- Der Stadtrat fasst den Feststellungsbeschluss über die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan i.d.F.v. 28. Mai 2019.
Der Beschluss über den Flächennutzungsplan umfasst inhaltlich:
- den Geltungsbereich gemäß Abgrenzung;
- die in der Planzeichnung enthaltenden Darstellungen zeichnerischer Art sowie die Ausführungen in Textform nach § 5 Abs. 2 i.V.m. den Vorschriften der BauNVO sowie
- die Bestimmungen zum Inkrafttreten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2020 11:18 Uhr