Neuerlass der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des jährlich stattfindenden Frühjahrsmarktes und des Herbstmarktes
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 25.06.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 25.06.2024 | ö | beschließend | 7 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des jährlich stattfindenden Frühjahrsmarktes und des Herbstmarktes. Die Verordnung ist Anlage der Originalniederschrift, Bestandteil dieses Beschlusses und ersetzt die bisherige Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich des jährlich stattfindenden Stadtfestes und des Herbstmarktes vom 24.11.2020.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 5
Datenstand vom 26.07.2024 10:04 Uhr