3. Flächennutzungsplanänderung (im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 129 "Am Kottenbauerweg" gem. § 8 Abs. 3 BauGB) hier: Einleitungsentscheidung, Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 17.12.2024 ö beschließend 5

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt gem. §2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan 2034 für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 129 „Am Kottenbauerweg“, Ortsteil Witzighausen. Das Plangebiet ist im beiliegenden Lageplan dargestellt, der Bestandteil des Beschlusses ist.
  2. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss billigt den Vorentwurf der 3. FNP-Änderung „Am Kottenbauerweg“.
  3. Der Beschluss über die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
  4. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2025 13:49 Uhr