Bebauungsplan Nr. 113 "Am Ziegelstadelweg"
hier: - Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a BauBG
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, 28.01.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss akzeptiert die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage in der Fassung vom 05.05.2017.
- Für die in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltauschusses beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss billigt diese Entwurfsfassung vom 08.01.2020.
- Der Planungs-, Bau- und Umweltausschusses beauftragt die Verwaltung, den Entwurf zum Bebauungsplan "Am Ziegelstadelweg" in der Fassung vom 08.01.2020 öf-fentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen (Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Da die Grundzüge der Planung von den Änderungen und Ergänzungen nicht berührt sind, wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bestimmt, dass die Einholung der Stellungnahmen bezüglich der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf die von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird zudem bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf eine angemessene Frist von 2 Wochen verkürzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2020 10:10 Uhr