Bebauungsplan Nr. 130 "Bachstraße" hier: Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 25.02.2025 ö beschließend 4

Beschluss

  1. Für das Gebiet „Bachstraße“ ist ein Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu entsprechend der Umgrenzung im Lageplan vom 12.02.2025 im Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen.

  1. Die Bebauungspläne
  • „Im Brühl II“ (rechtsverbindlich seit dem 22.12.1982)
  • „Auf der Reutte- 4. Änderung“ (rechtsverbindlich seit dem 02.11.1995)
  • „An der Stuibenstraße“ (rechtsverbindlich seit dem 11.02.1987) 
  • „An der Hittistetter Straße“ (rechtsverbindlich seit dem
   02.04.1979)
  • „An der Hittistetter Straße- 5.Änderung“ (rechtsverbindlich seit dem
   13.07.2022)
  • „Schulzentrum- 1. Änderung“ (rechtsverbindlich seit dem 29.09.2021)
sind in einem Teilbereich zu ändern.

  1. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. 

  1. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2025 11:00 Uhr