Aufwandsentschädigung der weiteren Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschließend 21

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt:

Die Aufwandsentschädigung für den Zweiten Bürgermeister wird ab 01.05.2020 auf 622,26 € monatlich festgesetzt. Damit sind Fahrtkosten innerorts, Telefonkosten, Lohnausfall usw. abgegolten.

Der Zweite Bürgermeister erhält im Vertretungsfall für jeden Tag 28,57 €/Std. Die Vergütung wird erst ab dem dritten Tag der Vertretung fällig.

Alle Beträge werden an die laufenden Erhöhungen der Beamtenbezüge angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(2. BM Bachmann und StRin Bachmann haben an der Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teilgenommen.)

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt:

Die Aufwandsentschädigung für den Dritten Bürgermeister wird ab 01.05.2020 auf 266,41 € monatlich festgel egt. Damit sind Fahrtkosten innerorts, Telefonkosten, Lohnausfall usw. abgegolten.

Der Dritte Bürgermeister erhält im Vertretungsfall für jeden Tag 28,57 €/Std. Die Vergütung wird erst ab dem dritten Tag der Vertretung fällig.

Alle Beträge werden an die laufenden Erhöhungen der Beamtenbezüge angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(3. BM Ölberger hat an der Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teilgenommen.)

Datenstand vom 28.07.2020 09:23 Uhr