Bebauungsplan "Ortskern Innenstadt - 3. Änderung" hier: Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 26.07.2022 ö beschließend 16

Beschluss

  1. Für den  Bereich der  "Lebendigen Mitte"  ist der rechtskräftige  Bebauungsplan „Ortskern- Innenstadt“- 1. Änderung“,  rechtsverbindlich seit dem 27.09.2000, entsprechend der Umgrenzung im Lageplan des Stadtbauamtes vom 14.07.2022 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB entsprechend zu ändern.

  1. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen. 

  1. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 28.10.2022 12:32 Uhr