Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 2034 hier: - Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB - Billigung Entwurf - Beschluss über den Flächennutzungsplan, Feststellungsbeschluss m.B.z. § 214 Abs. 1 Nr. 4 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.05.2019 ö beschließend 13

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die gemäß § 1 Abs. 7 BauGB vorgenommene Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen der erneuten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsplanung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Form vom 28. Mai 2019.

  1. Der Stadtrat billigt den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit der zugehörigen Begründung zum Flächennutzungsplan und Erläuterung zum Landschaftsplan, alle Unterlagen i.d.F.v. 28. Mai 2019.

  1. Der Stadtrat fasst den Feststellungsbeschluss über die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan i.d.F.v. 28. Mai 2019.
    Der Beschluss über den Flächennutzungsplan umfasst inhaltlich:
-        den Geltungsbereich gemäß Abgrenzung;
-        die in der Planzeichnung enthaltenden Darstellungen zeichnerischer Art sowie die Ausführungen in Textform nach § 5 Abs. 2 i.V.m. den Vorschriften der BauNVO sowie
-        die Bestimmungen zum Inkrafttreten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2020 11:18 Uhr