Investitionszuschüsse an Kirchen hier: Erlass von Zuschussrichtlinien / Aufhebung Sperrvermerk


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö beschließend 5

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

  1. Aus Gleichbehandlungsgründen wird die Erstellung eines barrierefreien Zugangs zur Ev. Kirche „Auferstehungskirche“ mit 30 v. H. aus maximal 15.000 € bezuschusst.
  2. Die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Kirchen werden zum 15.03.2024 erlassen.
  3. Der Sperrvermerk auf der Haushaltsstelle 3700.9880 (Investitionszuschüsse an Kirchen) wird aufgehoben. Für die restlichen Anträge aus dem Jahr 2023 (also ohne den obigen Punkt 1 ev. Kirche) finden die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Kirchen Anwendung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 10

Datenstand vom 24.04.2024 11:38 Uhr