Vollzug des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG); Benennung einer internen Meldestelle


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, das Landratsamt Neu-Ulm mit den Aufgaben der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu betrauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2024 16:30 Uhr