Vollzug des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG); Benennung einer internen Meldestelle
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 14.05.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 14.05.2024 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, das Landratsamt Neu-Ulm mit den Aufgaben der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu betrauen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.06.2024 16:30 Uhr