Seniorentreff der Stadt Senden;
Änderung der Geschäftsordnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Hauptausschusses, 04.06.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Hauptausschuss beschließt folgende Änderungen zum Entwurf:
§ 3 Abs. 1: Den Umfang des Kursangebotes legt die Leitung des Seniorentreffs unter Mitwirkung des Arbeitskreises und Berücksichtigung des Raumangebotes des Seniorentreffs fest.
§ 6 Abs. 1: Die Leitung des Seniorentreffs (Personal- und Finanzverantwortung) ist Aufgabe der Stadt Senden. Ihr obliegt neben der Verwaltung und dem Betrieb insbesondere die Weiterentwicklung des Seniorentreffs (§ 3) sowie die Gewinnung und Einteilung von ehrenamtlichen Helfern (u.a. für den Betrieb der Cafeteria).
§ 8 Abs. 1: Der Arbeitskreis entscheidet mit Mehrheit über die Festlegung des Programms und die Veranstaltungen.
§ 8 Abs. 2: Insbesondere wirkt der Arbeitskreis bei der Planung, Durchführung …
Der Hauptausschuss stimmt der Änderung der Geschäftsordnung mit Inkrafttreten zum 01.07.2024 für den Seniorentreff der Stadt Senden mit den genannten Änderungen zu. Sie ist Anlage der Originalniederschrift und Bestandteil dieses Beschlusses. Abweichend davon bleibt der jetzige Arbeitskreis bis zur Neuwahl im Herbst 2025 im Amt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4
Datenstand vom 08.07.2024 11:27 Uhr