Aufwandsentschädigung der weiteren Bürgermeister
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 12.05.2020 | ö | beschließend | 21 |
Beschluss 1
Der Stadtrat beschließt:
Die Aufwandsentschädigung für den Zweiten Bürgermeister wird ab 01.05.2020 auf 622,26 € monatlich festgesetzt. Damit sind Fahrtkosten innerorts, Telefonkosten, Lohnausfall usw. abgegolten.
Der Zweite Bürgermeister erhält im Vertretungsfall für jeden Tag 28,57 €/Std. Die Vergütung wird erst ab dem dritten Tag der Vertretung fällig.
Alle Beträge werden an die laufenden Erhöhungen der Beamtenbezüge angepasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(2. BM Bachmann und StRin Bachmann haben an der Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teilgenommen.)
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt:
Die Aufwandsentschädigung für den Dritten Bürgermeister wird ab 01.05.2020 auf 266,41 € monatlich festgel
egt. Damit sind Fahrtkosten innerorts, Telefonkosten, Lohnausfall usw. abgegolten.
Der Dritte Bürgermeister erhält im Vertretungsfall für jeden Tag 28,57 €/Std. Die Vergütung wird erst ab dem dritten Tag der Vertretung fällig.
Alle Beträge werden an die laufenden Erhöhungen der Beamtenbezüge angepasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(3. BM Ölberger hat an der Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teilgenommen.)
Datenstand vom 28.07.2020 09:23 Uhr