Bebauungsplan Nr. 122 "Im Gerinne" hier: - Abwägung der vorgebrachten Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung - Billigung des Bebauungsplanentwurfes - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses, 16.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 16.03.2021 ö beschließend 9

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Äußerungen.

  1. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans "Im Gerinne" in der Fassung vom 10.02.2021 einschließlich seiner Begründung ebenfalls in der Fassung vom 10.02.2021.

  1. Der Planungs-, Bau und Umweltausschuss beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

  1. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags, der folgende Punkte regelt:
    - Übernahme der Kosten des Verfahrens durch die Eigentümer
    - Übernahme der Erschließungskosten durch die Eigentümer
    - Festlegen einer Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren

  1. Die Verwaltung wird zudem beauftragt zu prüfen, in wieweit rechtssicher sichergestellt werden kann, dass das Baurecht nur von den Familien der Grundstückseigentümer ausgeübt werden kann.

  1. Der städtebauliche Vertrag wird dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vor Unterzeichnung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2021 17:12 Uhr