Baulandstrategie der Stadt Senden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.02.2022 ö beschließend 5

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt den Punkt 2. des Beschlusses vom 23.11.2021 aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt bei Grundsatz IV – Soziale Miete den 1. Spiegelstrich wie folgt zu fassen: In der Bauleitplanung wird der Bedarf an sozialem Wohnungsbau durch eine soziale Miete berücksichtigt. Die soziale Miete muss der Investor anbieten, wenn er Geschoßwohnungsbau mit einer Gesamtwohnfläche von mindestens 500 Quadratmetern entwickelt und mit seinem Vorhaben unter die Richtlinie der Infrastrukturabgabe vom 16.11.2021 fällt. Die Bindungsfrist beträgt mindestens 25 Jahre. Bei Baugebieten mit EFH oder DHH findet die soziale Miete keine Anwendung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt bei Grundsatz IV – Soziale Miete den 2. Spiegelstrich wie folgt zu fassen: Als Richtwert für den Umfang der sozialen Miete werden mindestens 10 % der Gesamtwohnfläche zugrunde gelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 5

Beschluss 4

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 2 aufgeführten Grundsätze zur Baulandstrategie der Stadt Senden vom 15.02.2022 mit den beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2022 13:32 Uhr