Anhebung der Beiträge für Kindertagesstätten in Senden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 15.03.2022 ö beschließend 6

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt getrennte Abstimmung über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages sowie die gestellten Anträge.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 27, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die Festsetzung die neuen Kindertageseinrichtungsbeiträge zum 01.05.2022 nach der verursacherorientierten Variante gem. der Anlage 1, jedoch beginnend mit 150 € und weiteren Schritten von 20 €. Für den Hort wird die pauschale Erhöhung um 10,- € im Basissatz und einer Staffelung von 5,- € vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 24

Beschluss 3

Der Stadtrat beschließt die Festsetzung die neuen Kindertageseinrichtungsbeiträge zum 01.09.2022 nach der verursacherorientierten Variante gem. der Anlage 1. Für den Hort wird die pauschale Erhöhung um 10,- € im Basissatz und einer Staffelung von 5,- € vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 7

Beschluss 4

Das Spielgeld können die einzelnen Einrichtungen individuell und an den jeweiligen Bedarf angepasst festlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 5

Beschluss 5

Das Spielgeld für die städt. Einrichtungen wird auf 3,- € festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 3

Beschluss 6

Die Kindertageseinrichtungsgebühren erhöhen sich ab 01.09.2023 jährlich um 5 %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 21

Beschluss 7

Die Kindertageseinrichtungsgebühren erhöhen sich ab 01.09.2023 jährlich um 3 %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 7

Beschluss 8

Die vom Freistaat Bayern gewährten Zuschüsse zur Elternbeitragsermäßigung werden auf den regulären Gebührensatz angerechnet. Die Anrechnung ist auf die Höhe der regulären Gebühr einschl. Spielgeld begrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 4

Beschluss 9

Die bestehende Geschwisterermäßigung wird beibehalten. Besuchen zwei Kinder aus einer Familie eine Kindertageseinrichtung, wird für das 2. Kind 75 % der Benutzungsgebühr der jeweiligen Buchungszeit erhoben. Für das 3. Kind wird der Beitrag um 50 % reduziert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 3

Datenstand vom 12.05.2022 11:05 Uhr