Datum: 04.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Hauptausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:26 Uhr bis 21:41 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Seniorentreff der Stadt Senden; Änderung der Geschäftsordnung
2 Gesetz zur Neuausrichtung der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile hier: Verzicht auf das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung

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1. Seniorentreff der Stadt Senden; Änderung der Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Sitzung des Hauptausschusses 04.06.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt folgende Änderungen zum Entwurf:
§ 3 Abs. 1: Den Umfang des Kursangebotes legt die Leitung des Seniorentreffs unter Mitwirkung des Arbeitskreises und Berücksichtigung des Raumangebotes des Seniorentreffs fest.
§ 6 Abs. 1: Die Leitung des Seniorentreffs (Personal- und Finanzverantwortung) ist Aufgabe der Stadt Senden. Ihr obliegt neben der Verwaltung und dem Betrieb insbesondere die Weiterentwicklung des Seniorentreffs (§ 3) sowie die Gewinnung und Einteilung von ehrenamtlichen Helfern (u.a. für den Betrieb der Cafeteria).
§ 8 Abs. 1: Der Arbeitskreis entscheidet mit Mehrheit über die Festlegung des Programms und die Veranstaltungen.
§ 8 Abs. 2: Insbesondere wirkt der Arbeitskreis bei der Planung, Durchführung …

Der Hauptausschuss stimmt der Änderung der Geschäftsordnung mit Inkrafttreten zum 01.07.2024 für den Seniorentreff der Stadt Senden mit den genannten Änderungen zu. Sie ist Anlage der Originalniederschrift und Bestandteil dieses Beschlusses. Abweichend davon bleibt der jetzige Arbeitskreis bis zur Neuwahl im Herbst 2025 im Amt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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2. Gesetz zur Neuausrichtung der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile hier: Verzicht auf das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Sitzung des Hauptausschusses 04.06.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt, bei der Umsetzung des Gesetzes zur Neuausrichtung der orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile zugunsten der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 zu verzichten.  Mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Neuerung erfolgt somit eine eventuelle Nachzahlung an vorgenannte Empfänger, ohne weitere Veranlassung. Anträge und Widersprüche gegen die Besoldung bzw. Versorgung sind insoweit nicht erforderlich. Die Umsetzung erfolgt in Anlehnung an die Regelung beim Freistaat Bayern sowie in der Landeshauptstadt München.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2024 11:27 Uhr