Datum: 25.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:33 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der Planungs-, Bau- und Umweltausschusssitzung vom 28.01.2025
2 Baugesuche
2.1 Bauantrag DITIB Türkisches Haus Senden e. V., Tektur zur Erweiterung der bestehenden Fahrradüberdachung im nördlichen Grundstücksbereich als KFZ-Überdachung, Benzstraße 4, Senden
3 Bebauungsplan Nr. 5-2 "Freudenegger Straße - 2. Änderung" hier: Auslegungsbeschluss
4 Bebauungsplan Nr. 130 "Bachstraße" hier: Aufstellungsbeschluss

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1. Genehmigung der öffentlichen Niederschrift der Planungs-, Bau- und Umweltausschusssitzung vom 28.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 25.02.2025 ö 1

Beschluss

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 28.01.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Baugesuche

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 25.02.2025 ö beschließend 2
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2.1. Bauantrag DITIB Türkisches Haus Senden e. V., Tektur zur Erweiterung der bestehenden Fahrradüberdachung im nördlichen Grundstücksbereich als KFZ-Überdachung, Benzstraße 4, Senden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 25.02.2025 ö beschließend 2.1

Beschluss

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss verweigert das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag DITIB Türkisches Haus Senden e.V. zur TEKTUR zur Erweiterung der bestehenden Fahrrad-Überdachung im nördlichen Grundstücksbereich als KFZ-Überdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 477/7, Gem. Senden, Benzstraße 4. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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3. Bebauungsplan Nr. 5-2 "Freudenegger Straße - 2. Änderung" hier: Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 25.02.2025 ö beschließend 3

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau und Umweltausschuss beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Äußerungen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend der Anlage 1. Die Anlage 1 ist der Originalniederschrift beizulegen.

  1. Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss billigt den Bebauungsplanentwurf Nr. 5-2 „Freudenegger Straße – 2. Änderung“ bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften mit Planzeichenerklärung vom 17,02.2025 und Begründung vom 17.02.2025. 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich ausgelegt, sowie die förmliche Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Nr. 130 "Bachstraße" hier: Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses 25.02.2025 ö beschließend 4

Beschluss

  1. Für das Gebiet „Bachstraße“ ist ein Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften hierzu entsprechend der Umgrenzung im Lageplan vom 12.02.2025 im Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufzustellen.

  1. Die Bebauungspläne
  • „Im Brühl II“ (rechtsverbindlich seit dem 22.12.1982)
  • „Auf der Reutte- 4. Änderung“ (rechtsverbindlich seit dem 02.11.1995)
  • „An der Stuibenstraße“ (rechtsverbindlich seit dem 11.02.1987) 
  • „An der Hittistetter Straße“ (rechtsverbindlich seit dem
   02.04.1979)
  • „An der Hittistetter Straße- 5.Änderung“ (rechtsverbindlich seit dem
   13.07.2022)
  • „Schulzentrum- 1. Änderung“ (rechtsverbindlich seit dem 29.09.2021)
sind in einem Teilbereich zu ändern.

  1. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. 

  1. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2025 11:00 Uhr