Behandlung der Stellungnahmen mit Abwägungsbeschlüssen nach Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
38. Gemeinderatssitzung, 21.09.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt zur Abwägung der Stellungnahme des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf., SG 41 - Untere Naturschutzbehörde, vom 26.07.2023:
Die erforderliche Umweltprüfung und die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist für den vorliegenden Planinhalt (Konzentrationszonenplanung mit Ausschlusswirkung) erfolgt. Dabei wurden alle bis zur Entwurfsbilligung zur Verfügung stehenden Daten berücksichtigt. Weitergehende Erkenntnisse liegen auch durch nachgereichte Artenschutzangaben nicht vor, vielmehr ist erkennbar, dass insbesondere die Dichtezentren der relevanten Brutvögel nicht mit der Planung kollidieren. Zu den möglichweise betroffenen Erhaltungszielen von Fledermäusen der FFH-Gebiete sind erhebliche Beeinträchtigung des Ziels dieser Arten durch den Teilflächennutzungsplan nicht gesichert festzustellen. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung des Planverfassers ist nach Einschätzung des Gemeinderates ausreichend, eine erneute Veröffentlichung und Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde zur FFH-Verträglichkeitsprüfung nach BauGB in der geänderten Fassung vom 28.07.2023 ist durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Den ausgearbeiteten Vorschlägen zu den jeweiligen Einwänden der Fachstellen und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit, den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergieanlagen“ betreffend, wird - sofern nicht durch Einzelbeschluss beschlossen - beigetreten und diese werden hiermit zum Beschluss erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.11.2023 09:39 Uhr