Auflegung eines Förderprogrammes "Balkonsolaranlage"


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Gemeinderatssitzung, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 41. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Förderprogramm „Balkonsolaranlage“ mit 40,00 € pro 100 Watt, maximal 800 Watt, installierte Leistung.
Es werden maximal 50 % der Brutto-Anschaffungskosten (ohne Montage) gefördert.

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Gemeindegebiet Seubersdorf i.d.OPf.
Als Voraussetzung gilt die Vorlage des Kostennachweises mit Belegdatum ab dem 01.01.2024 für den Kauf einer Balkonsolaranlage.
Die Förderung kann einmalig für eine vom Antragsteller selbst genutzte Wohneinheit in der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. beantragt werden.

Das Förderprogramm tritt zum 01.01.2024 in Kraft und hat eine Laufzeit bis 31.12.2026.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.02.2024 12:21 Uhr