Ankündigung für die rückwirkende Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. (BGS-EWS) zum 01.01.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Gemeinderatssitzung, 14.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 41. Gemeinderatssitzung 14.12.2023 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Ankündigung, dass die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. (BGS-EWS) vom 12.11.2019, zuletzt geändert zum 01.01.2022, festgesetzten Einleitungsgebühren (vgl. § 10 BGS-EWS) zum 01.01.2024 entsprechend den abgabenrechtlichen Vorgaben angepasst wird.

Eine Gebühr von 3,80 €/m³ wird den Vorauszahlungen im Jahr 2024 zugrunde gelegt, dies stellt ausschließlich einen Deckelungsbetrag dar.
Die endgültige Gebührenhöhe wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ermittelt und rückwirkend zum 01.01.2024 festgesetzt.

Die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. (BGS-EWS) mit angepasstem Gebührensatz wird sodann rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Diese Ankündigung dient der Vorabinformation der Gebührenschuldner, da die endgültige kostendeckende Kalkulation voraussichtlich erst im I. Quartal 2024 abgeschlossen werden kann, die Anpassung der Einleitungsgebühren aber zum 01.01.2024 erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.02.2024 12:21 Uhr