Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Erd- und Steinaushubdeponie der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. (Gebührensatzung zur Deponiesatzung)
Die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. erlässt gem. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.V. mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:
§ 1 Gebührenerhebung
Die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. erhebt für die Benutzung ihrer Erd- und Steinaushubdeponie auf dem Grundstück Flurnummer 1427, Gemarkung Batzhausen, Gebühren.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist, wer die Erd- und Steinaushubdeponie der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. zur Ablagerung von Erd- und Steinaushub benutzt.
Soweit für denselben Benutzungstatbestand mehrere Gebührenschuldner vorhanden sind, haften sie als Gesamtschuldner.
(2) Die Erd- und Steinaushubdeponie der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. benutzt auch derjenige, dessen unzulässig behandelte, gelagerte oder entsorgte Abfälle mineralischer Herkunft von der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. entsorgt werden.
§ 3 Gebührenmaßstab
Die Höhe der Gebühr wird nach der Art des anfahrenden Fahrzeuges berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Lademenge.
§ 4 Gebührensatz
Nr.
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Fahrzeugart
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Gebühr
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1
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PKW (Inhalt eines Standard-Kofferraumes)
oder bei sonstiger Anlieferung einer vergleichbaren Kleinstmenge
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6,40 €
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2
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PKW mit besonderer Ladefläche o.ä.;
oder PKW-Anhänger mit einer Bordwand- oder Ladehöhe
bis zu 0,5 m oder einer Ladefläche bis zu 2 m²
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12,80 €
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3
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Kleinbus, Klein-LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht;
oder PKW-Anhänger mit einer Bordwand- oder Ladehöhe
über 0,5 m oder einer Ladefläche über 2 m² (Tandemanhänger)
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19,20 €
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4
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KFZ mit mehr als 3,5 t und bis einschließlich 7,5 t zul. Gesamtgewicht;
oder Anhänger ab 2 t und bis einschließlich 5 t zul. Gesamtgewicht
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25,60 €
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5
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Zwei-Achser
KFZ mit mehr als 7,5 t und bis einschließlich 18 t zul. Gesamtgewicht;
oder Anhänger mit mehr als 5 t und einschließlich 10 t zul. Gesamtgewicht
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63,90 €
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6
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Drei-Achser
KFZ mit mehr als 18 t und bis einschließlich 26 t zul. Gesamtgewicht;
oder Anhänger ab 10 t und einschließlich 18 t zul. Gesamtgewicht
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115,10 €
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7
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Vier-Achser
KFZ mit mehr als 26 t und bis einschließlich 32 t zul. Gesamtgewicht;
oder Anhänger mit mehr als 18 t und einschließlich 24 t zul. Gesamtgewicht
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153,50 €
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8
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Sattelzug
KFZ mit mehr als 32 t und bis einschließlich 40 t zul. Gesamtgewicht
oder Anhänger mit mehr als 24 t zul. Gesamtgewicht
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204,60 €
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Nr.
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Container/Absetzbehälter
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Gebühr
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9
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Container/Absetzbehälter bis einschließlich 5,5 m³
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70,30 €
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10
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Container/Absetzbehälter von mehr als 5,5 m³ bis einschließlich 7 m³
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89,50 €
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11
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Container/Absetzbehälter von mehr als 7 m³ bis einschließlich 10 m³
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127,90 €
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12
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Container/Absetzbehälter von mehr als 10 m³ bis einschließlich 14 m³
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179,00 €
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13
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Container/Absetzbehälter von mehr als 14 m ³
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224,00 €
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§ 5 Entstehen der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht mit dem Abladen der mineralischen Abfälle auf der Erd- und Steinaushubdeponie.
§ 6 Fälligkeit der Gebührenschuld
Die Gebühren für die Benutzung der Erd- und Steinaushubdeponie werden durch Gebührenrechnung festgesetzt.
Die Gebühr wird 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung fällig.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.03.2025 in Kraft.
Seubersdorf i.d.OPf., den
Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.
Andreas Steiner
Erster Bürgermeister