Erd- und Steinaushubdeponie der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.; Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Erd- und Steinaushubdeponie der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. (Gebührensatzung zur Deponiesatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Gemeinderatssitzung, 20.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 54. Gemeinderatssitzung 20.02.2025 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Erd- und Steinaushubdeponie der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. (Gebührensatzung zur Deponiesatzung)

Die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. erlässt gem. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.V. mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:

§ 1 Gebührenerhebung

Die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. erhebt für die Benutzung ihrer Erd- und Steinaushubdeponie auf dem Grundstück Flurnummer 1427, Gemarkung Batzhausen, Gebühren.

§ 2 Gebührenschuldner

(1)        Gebührenschuldner ist, wer die Erd- und Steinaushubdeponie der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. zur Ablagerung von Erd- und Steinaushub benutzt.
Soweit für denselben Benutzungstatbestand mehrere Gebührenschuldner vorhanden sind, haften sie als Gesamtschuldner.
(2)        Die Erd- und Steinaushubdeponie der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. benutzt auch derjenige, dessen unzulässig behandelte, gelagerte oder entsorgte Abfälle mineralischer Herkunft von der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. entsorgt werden.

§ 3 Gebührenmaßstab

Die Höhe der Gebühr wird nach der Art des anfahrenden Fahrzeuges berechnet, unabhängig von der tatsächlichen Lademenge.

§ 4 Gebührensatz

Nr.
Fahrzeugart
Gebühr
1
PKW (Inhalt eines Standard-Kofferraumes) 
oder bei sonstiger Anlieferung einer vergleichbaren Kleinstmenge
6,40 €
2
PKW mit besonderer Ladefläche o.ä.;
oder PKW-Anhänger mit einer Bordwand- oder Ladehöhe
bis zu 0,5 m oder einer Ladefläche bis zu 2 m²
12,80 €
3
Kleinbus, Klein-LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht;
oder PKW-Anhänger mit einer Bordwand- oder Ladehöhe
über 0,5 m oder einer Ladefläche über 2 m² (Tandemanhänger)
19,20 €
4
KFZ mit mehr als 3,5 t und bis einschließlich 7,5 t zul. Gesamtgewicht;
oder Anhänger ab 2 t und bis einschließlich 5 t zul. Gesamtgewicht
25,60 €
5
Zwei-Achser
KFZ mit mehr als 7,5 t und bis einschließlich 18 t zul. Gesamtgewicht;
oder Anhänger mit mehr als 5 t und einschließlich 10 t zul. Gesamtgewicht
63,90 €
6
Drei-Achser
KFZ mit mehr als 18 t und bis einschließlich 26 t zul. Gesamtgewicht;
oder Anhänger ab 10 t und einschließlich 18 t zul. Gesamtgewicht
115,10 €
7
Vier-Achser
KFZ mit mehr als 26 t und bis einschließlich 32 t zul. Gesamtgewicht;
oder Anhänger mit mehr als 18 t und einschließlich 24 t zul. Gesamtgewicht
153,50 €
8
Sattelzug
KFZ mit mehr als 32 t und bis einschließlich 40 t zul. Gesamtgewicht
oder Anhänger mit mehr als 24 t zul. Gesamtgewicht
204,60 €
Nr.
Container/Absetzbehälter
Gebühr
9
Container/Absetzbehälter bis einschließlich 5,5 m³
70,30 €
10
Container/Absetzbehälter von mehr als 5,5 m³ bis einschließlich 7 m³
89,50 €
11
Container/Absetzbehälter von mehr als 7 m³ bis einschließlich 10 m³
127,90 €
12
Container/Absetzbehälter von mehr als 10 m³ bis einschließlich 14 m³
179,00 €
13
Container/Absetzbehälter von mehr als 14 m ³
224,00 €

§ 5 Entstehen der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht mit dem Abladen der mineralischen Abfälle auf der Erd- und Steinaushubdeponie.

§ 6 Fälligkeit der Gebührenschuld

Die Gebühren für die Benutzung der Erd- und Steinaushubdeponie werden durch Gebührenrechnung festgesetzt.
Die Gebühr wird 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung fällig.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.03.2025 in Kraft.

Seubersdorf i.d.OPf., den 

Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.

Andreas Steiner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2025 08:01 Uhr