Haushaltssatzung 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  44. Gemeinderatssitzung, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 44. Gemeinderatssitzung 21.03.2024 ö beschließend 2.6

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt folgender Haushaltssatzung der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf., Landkreis Neumarkt i.d.OPf., für das Haushaltsjahr 2024 zu:

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        10.800.024 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          8.459.600 €
ab.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
a) für die land-u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                310 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                        310 v.H.
  1. Gewerbesteuer                                                        310 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                        600.000 €
festgesetzt
(Sparkasse Neumarkt i.d.OPf. 450.000 €, Raiffeisenbank im Oberpfälzer Jura eG 150.000 €)

§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Seubersdorf i.d.OPf., den 

Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.

Andreas Steiner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2024 15:43 Uhr