Der Gemeinderat stimmt folgender Haushaltssatzung der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf., Landkreis Neumarkt i.d.OPf., für das Haushaltsjahr 2024 zu:
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.800.024 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.459.600 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land-u. forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 310 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 310 v.H.
- Gewerbesteuer 310 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 €
festgesetzt
(Sparkasse Neumarkt i.d.OPf. 450.000 €, Raiffeisenbank im Oberpfälzer Jura eG 150.000 €)
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Seubersdorf i.d.OPf., den
Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.
Andreas Steiner
Erster Bürgermeister