Datum: 17.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Bürgersaal Rathausvorplatz
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Anerkennung der Niederschrift zur 49. Sitzung des Gemeinderates vom 19.09.2024, Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung (Art. 52 Abs. 3 GO)
2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Allgemeines Wohngebiet "Seubersdorf Nord-West 1"; Aufstellungsbeschluss
3 Erd- und Steindeponie bei Eichenhofen; Information zum derzeitigen Sachstand durch das Büro TAUW GmbH
4 Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.; Begleitung und Vorstellung durch den Bayerischen Jugendring (BJR)
5 Bauanträge
5.1 Bauvorhaben: Tekturplan: Erweiterung des Vordachs auf 6,00 m Bauort: FlNr. 126, Gem. Batzhausen, Schrannengasse, Batzhausen, 92358 Seubersdorf i.d.OPf.
5.2 Bauvorhaben: Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage Bauort: FlNr. 15/4, Gem. Schnufenhofen, Schnufenhofen, 92358 Seubersdorf i.d.OPf.
6 Antrag des SV Eintracht Seubersdorf e.V. auf Zuschuss zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Sportheims
7 Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.; Anpassung der Anlage zu § 1 Abs. 3 - Verzeichnis der Pauschalsätze
8 Bericht des Bürgermeisters und Anfragen

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1. Anerkennung der Niederschrift zur 49. Sitzung des Gemeinderates vom 19.09.2024, Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung (Art. 52 Abs. 3 GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Gemeinderatssitzung 17.10.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat erhebt gegen die Niederschrift der 49. Gemeinderatssitzung vom 19.09.2024 keine Einwendungen und erkennt diese in der vorliegenden Fassung an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Allgemeines Wohngebiet "Seubersdorf Nord-West 1"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Gemeinderatssitzung 17.10.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Allgemeines Wohngebiet "Seubersdorf Nord-West 1" und beauftragt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB bekanntzumachen.
Weiterhin billigt der Gemeinderat den frühzeitigen Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Allgemeines Wohngebiet "Seubersdorf Nord-West 1" vom Planungsbüro Bernhard Bartsch und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Diepold war wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und befand sich zu diesem Tagesordnungspunkt im Zuhörerbereich.

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3. Erd- und Steindeponie bei Eichenhofen; Information zum derzeitigen Sachstand durch das Büro TAUW GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Gemeinderatssitzung 17.10.2024 ö informativ 3
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4. Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.; Begleitung und Vorstellung durch den Bayerischen Jugendring (BJR)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Gemeinderatssitzung 17.10.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die fachliche und unentgeltliche Betreuung der Fach- und Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung des Bayerischen Jugendringes (BJR) bei zukünftigen Beteiligungsprozessen zu nutzen und beauftragt die Verwaltung die Zusammenarbeit mit der Fachstelle aufzunehmen und ein Konzept für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Gemeinderatssitzung 17.10.2024 ö 5
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5.1. Bauvorhaben: Tekturplan: Erweiterung des Vordachs auf 6,00 m Bauort: FlNr. 126, Gem. Batzhausen, Schrannengasse, Batzhausen, 92358 Seubersdorf i.d.OPf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Gemeinderatssitzung 17.10.2024 ö beschließend 5.1

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung mit der beantragten Abweichung (Überschreitung der Baugrenze) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Eichenseer war wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und befand sich zu diesem Tagesordnungspunkt im Zuhörerbereich.

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5.2. Bauvorhaben: Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage Bauort: FlNr. 15/4, Gem. Schnufenhofen, Schnufenhofen, 92358 Seubersdorf i.d.OPf.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Gemeinderatssitzung 17.10.2024 ö beschließend 5.2

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Baugenehmigung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Antrag des SV Eintracht Seubersdorf e.V. auf Zuschuss zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Sportheims

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Gemeinderatssitzung 17.10.2024 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum Antrag des SV Eintracht Seubersdorf e.V. vom 07.10.2024 einen Zuschuss für die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Höhe von 13 % (vorläufig ca. 5.265,00 €) der tatsächlichen Kosten, nach Vorlage der Originalrechnungen bei der Verwaltung.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 40.500,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.; Anpassung der Anlage zu § 1 Abs. 3 - Verzeichnis der Pauschalsätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Gemeinderatssitzung 17.10.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf. erlässt aufgrund des Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende

S A T Z U N G zur Änderung der
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.

§ 1

Die Anlage zu § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Anlage
zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.

Verzeichnis der Pauschalsätze

Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1, 2 und 3) und den Personalkosten (Nummer 4) zusammen.

1.        Streckenkosten


Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke vom Feuerwehrgerätehaus und zurück für:

  1. Mehrzweckfahrzeug MZF Feuerwehr Seubersdorf
0,71 €
  1. Mannschaftstransportwagen MTW Feuerwehr Seubersdorf
1,65 €
  1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Feuerwehr Daßwang
2,72 €
  1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Feuerwehr Eichenhofen
2,50 €
  1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Feuerwehr Wissing
2,72 €
  1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Feuerwehr Schnufenhofen
2,72 €
  1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Feuerwehr Freihausen
2,06 €
  1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Feuerwehr Ittelhofen
2,72 €
  1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W Feuerwehr Batzhausen
4,14 €
  1. Löschgruppenfahrzeug LF 8 Feuerwehr Seubersdorf
4,09 €
  1. Löschgruppenfahrzeug LF20 Feuerwehr Seubersdorf
7,36 €
  1. Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 Feuerwehr Seubersdorf
7,91 €
  1. Versorgungs-LKW GW-L1 Feuerwehr Batzhausen
2,28 €
  1. Versorgungs-LKW GW-L2 Feuerwehr Seubersdorf
1,82 €

2.        Ausrückestundenkosten

Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je eine Stunde für:

  1. Mehrzweckfahrzeug MZF Feuerwehr Seubersdorf
49,01 €
  1. Mannschaftstransportwagen MTW Feuerwehr Seubersdorf
40,82 €
  1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Feuerwehr Daßwang
69,01 €
  1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Feuerwehr Eichenhofen
69,01 €
  1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Feuerwehr Wissing
69,01 €
  1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Feuerwehr Schnufenhofen
69,01 €
  1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Feuerwehr Freihausen
69,01 €
  1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Feuerwehr Ittelhofen
69,01 €
  1. Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W Feuerwehr Batzhausen
84,45 €
  1. Löschgruppenfahrzeug LF 20 Feuerwehr Seubersdorf
146,36 €
  1. Löschgruppenfahrzeug LF 8 Feuerwehr Seubersdorf
139,36 €
  1. Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 Feuerwehr Seubersdorf
184,02 €
  1. Versorgungs-LKW GW-L1 Feuerwehr Batzhausen
48,29 €
  1. Versorgungs-LKW GW-L2 Feuerwehr Seubersdorf
102,57 €

3.        Arbeitsstundensätze

Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden Arbeitsstunden berechnet.
In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

  1. Tauchpumpe MAST TP 4-1 - Feuerwehr Seubersdorf
9,60 €
  1. Tauchpumpe MAST TP 4-1 - Feuerwehr Ittelhofen
14,02 €
  1. Pumpsauger HERO FPS - Feuerwehr Freihausen
52,29 €
  1. Trennschleifer STIHL TS 420 - Feuerwehr Seubersdorf
16,10 €
  1. Hebekissen VETTER S.TEC Typ V10 - Feuerwehr Seubersdorf
21,78 €
  1. Hebekissen VETTER S.TEC Typ V12 - Feuerwehr Seubersdorf
22,13 €
  1. Hebekissen VETTER S.TEC Typ V20 - Feuerwehr Seubersdorf
23,92 €
  1. Einsatzstellenbeleuchtung Aldebaran XLD-2/580W mit Dönges
    Teleskop Dreibeinstativ - Feuerwehr Seubersdorf
7,31 €
  1. Tragkraftspritze FOX S mit Bedienpanel LCS 2.0
    Feuerwehr Krappenhofen
48,00 €
  1. Tragkraftspritze FOX S mit Bedienpanel LCS 2.0
    Feuerwehr Daßwang
48,00 €
  1. Flaschenzug Rollgliss 3:1 DIN 14800-16 - Feuerwehr Seubersdorf
20,64 €

4.        Personalkosten

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

4.1  Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende


Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: 28,00 €

(Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)

Ist für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden Verdienstausfall an den Arbeitgeber zu leisten, so wird dieser anstelle des Pauschalsatzes angesetzt.

4.2  Sicherheitswachen


Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG): 16,90 €

Abweichend von Nummer 4 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.
§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Anlage zu § 1 Abs. 3 vom 20.03.2023 außer Kraft.

Seubersdorf i.d.OPf., den 

Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.

Andreas Steiner
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Bericht des Bürgermeisters und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Gemeinderatssitzung 17.10.2024 ö informativ 8
Datenstand vom 22.11.2024 08:20 Uhr