Vorberatung Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
53. Sitzung des Gemeinderates, 08.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Verwaltung hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung geprüft.
Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. BauGB:
„Die Gemeinde kann in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.“
Somit sind in einem ersten Schritt Gebiete / Grundstücke / Flächen festzulegen, die in den Geltungsbereich einer solchen Vorkaufsrechtssatzung fallen sollen.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, entsprechende Grundstücke bzw. Flächen, die städtebaulich relevant sind, herauszuarbeiten. Der Entwurf einer entsprechenden Vorkaufsrechtssatzung soll in einer der nächsten GR-Sitzungen vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.12.2024 15:31 Uhr