Daten angezeigt aus Sitzung:
52. Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, beantragte beim Landratsamt Unterallgäu die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens Sontheim im Rahmen des Projekts „Hochwasserschutz Günztal“. Im Rahmen der öffentlichen Auslegungen der Planunterlagen können Einwendungen und Anregungen zur Planung abgegeben werden. Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens fanden bereits zahlreiche Besprechung mit dem Wasserwirtschaftsamt statt und die Gemeinde Sontheim wurde umfangreich in die Planungen mit einbezogen. Nichtsdestotrotz möchte es die Gemeinde nicht versäumen, auch offiziell im Rahmen des Verfahrens noch eine Stellungnahme insbesondere zu den LKW-Bewegungen, die bei der Herstellung des Dammbauwerks anfallen, abgeben.
Folgende Stellungnahme soll abgegeben werden:
Die Gemeinde Sontheim begrüßt die Planungen zur Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Östlichen Günz auf ihrem Gemeindegebiet. Dadurch wird die vor allem durch den Bahndamm der Bahnlinie Buchloe-Memmingen bestehende Hochwassergefahr im Ortsteil Sontheim beseitigt. Der Gemeinde ist bewusst, dass insbesondere das Liefern des Dammbaumaterials zu einem enormen Verkehrsaufkommen im Zuge der Dammerrichtung führen wird.
Auf Grund der Verkehrssituation an der Hauptstraße (Kindergarten, Schule, Kirche, Rathaus, Löwenplatz und den beiden Kreuzungen an der Kirche und am Löwenplatz wird einer Zufahrt für den Schwerlastverkehr aus nördlicher Richtung zur Baustelle nicht zugestimmt. Zudem ist fraglich ob die vorhandenen drei Brücken in der Eisenrieder Straße die Belastungen aushalten würden. Die Gemeinde wird auch den Platz rund um das Kriegerdenkmal zusammen mit der Fertigstellung der Wohnanlage mit öffentlicher Bücherei im Jahr 2024 komplett erneuern, so dass ein Baustellenverkehr mit unzähligen schweren LKWs die neu angelegte Straße gleich wieder beschädigen würde.
Die Gemeinde Sontheim fordert deshalb, dass der Lieferverkehr für das Dammbaumaterial zwingend aus südlicher Richtung (aus Richtung Markt Rettenbach) erfolgen muss, wobei aus Rücksicht auf die Bewohner im Weiler Lindenhöf die Verkehrsregelung entsprechend geändert (Tempo 30) und die Fahrbahnbelastbarkeit gewährleistet werden muss. Auch handelt es sich bei diesem Wegstück um einen Teil des Günztalradweges mit sehr hohem Radfahreranteil, was bei der Planung berücksichtigt werden muss.
Es ist weiter sicherzustellen, dass die wirtschaftlichen Betriebe in diesem Bereich nicht in ihrer Existenz gefährdet werden (u.a. Hofladen, Verkaufsautomaten).
Die östlich gelegenen Standorte der Hühnerställe an der Hofstelle Wetzler sind in der Höhe so anzugleichen, dass sie nicht mehr im Rückstaubereich der Staufläche HQ100+ liegen.
Die Ortsverbindungsstraße Sontheim - Markt Rettenbach ist nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand herzustellen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Sontheim folgende Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abgeben soll:
Die Gemeinde Sontheim begrüßt die Planungen zur Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Östlichen Günz auf ihrem Gemeindegebiet. Dadurch wird die vor allem durch den Bahndamm der Bahnlinie Buchloe-Memmingen bestehende Hochwassergefahr im Ortsteil Sontheim beseitigt. Der Gemeinde ist bewusst, dass insbesondere das Liefern des Dammbaumaterials zu einem enormen Verkehrsaufkommen im Zuge der Dammerrichtung führen wird.
Auf Grund der Verkehrssituation an der Hauptstraße (Kindergarten, Schule, Kirche, Rathaus, Löwenplatz und den beiden Kreuzungen an der Kirche und am Löwenplatz wird einer Zufahrt für den Schwerlastverkehr aus nördlicher Richtung zur Baustelle nicht zugestimmt. Zudem ist fraglich ob die vorhandenen drei Brücken in der Eisenrieder Straße die Belastungen aushalten würden. Die Gemeinde wird auch den Platz rund um das Kriegerdenkmal zusammen mit der Fertigstellung der Wohnanlage mit öffentlicher Bücherei im Jahr 2024 komplett erneuern, so dass ein Baustellenverkehr mit unzähligen schweren LKWs die neu angelegte Straße gleich wieder beschädigen würde.
Die Gemeinde Sontheim fordert deshalb, dass der Lieferverkehr für das Dammbaumaterial zwingend aus südlicher Richtung (aus Richtung Markt Rettenbach) erfolgen muss, wobei aus Rücksicht auf die Bewohner im Weiler Lindenhöf die Verkehrsregelung entsprechend geändert (Tempo 30) und die Fahrbahnbelastbarkeit gewährleistet werden muss. Auch handelt es sich bei diesem Wegstück um einen Teil des Günztalradweges mit sehr hohem Radfahreranteil, was bei der Planung berücksichtigt werden muss.
Es ist weiter sicherzustellen, dass die wirtschaftlichen Betriebe in diesem Bereich nicht in ihrer Existenz gefährdet werden (u.a. Hofladen, Verkaufsautomaten).
Die östlich gelegenen Standorte der Hühnerställe an der Hofstelle Wetzler sind in der Höhe so anzugleichen, dass sie nicht mehr im Rückstaubereich der Staufläche HQ100+ liegen.
Die Ortsverbindungsstraße Sontheim - Markt Rettenbach ist nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand herzustellen.
Weiter wird angeregt, die Dammüberfahrt zu verbreitern. Mit 5,00 Metern ist die geplante Dammüberfahrt zu schmal. Die Überfahrt soll wegen der schlechten Einsehbarkeit durchgängig auf 6,00 Meter Breite ausgebaut werden. Neben dem landwirtschaftlichen Verkehr mit teils schweren Geräten sind auf der Straße zahlreiche Wanderer, Spaziergänger, Radfahrer oder sonstige Freizeitsportler unterwegs. Eine nicht einsehbare Dammüberfahrt, die für landwirtschaftlichen Begegnungsverkehr zu schmal ist, führt zwangsläufig zu gefährlichen Verkehrssituationen, die mit dem Ausbau auf 6,00 Meter vermieden werden können. Die eingeplanten Haltebuchten an den Dammfüßen sowie auf der Dammkrone sind nicht ausreichend. Die Gemeinde Sontheim bittet, hier die Planung zu überdenken und abzuändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.09.2023 08:25 Uhr