Bauvorhaben Fl.Nr. 594/3, Gmkg. Sontheim: Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgitterturm; Nochmalige Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 10.07.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Bauwerber plant die Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgitterturm an der östlichen Seite der Fl.Nr. 594/3 der Gemarkung Sontheim in der Nähe der Gemeindeverbindungsstraße Grabus - Rufen. Der Turm hat eine Höhe von 49,24 m. Die quadratischen Fundamente haben eine Länge von je 9,60 m. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen durch Beschluss in der Sitzung vom 23.05.2023 verweigert. Das Landratsamt Unterallgäu hat nunmehr mitgeteilt, dass die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach dessen Einschätzung rechtswidrig ist. Das Vorhaben sei privilegiert, öffentliche Belange stünden nicht entgegen und im Rahmen der Fachstellenbeteiligung seien keine Einwendungen vorgebracht worden. Gründe für die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens seien nicht ersichtlich. Die Bedenken hinsichtlich der Aufstellung von Mobilfunkmasten im Allgemeinen stellen keinen Ablehnungsgrund dar. Das Bauvorhaben sei bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zulässig. Die Gemeinde Sontheim wird deshalb aufgefordert, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben des Landratsamtes Unterallgäu, Gesch.-Nr. 34.1.1 - BA2023-0740 vom 19.06.2023 zur Kenntnis und beschließt, dass über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht nochmals neu entscheiden werden soll. Der Grund für die mehrheitlich ablehnende Haltung des Gemeinderats ist die überdimensionale Größe des Mobilfunkmastes sowie der aus Sicht der Gemeinde nicht geeignete Standort.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 08.08.2023 12:00 Uhr