Einführung von getrennten Abwassergebühren; Entscheidung über das Flächenerhebungsverfahren und Auftragsvergabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 54. Sitzung des Gemeinderates 16.10.2023 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats vom 10.07.2023 hat der Gemeinderat die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ab dem Jahr 2026 beschlossen. Die Entscheidung über die Art des Flächenerhebungsverfahrens wurde vertagt bis entsprechende Angebote vorliegen. Priorisiert werden soll das Selbstauskunftsverfahren auf Basis DFK mit ausgewerteten Luftbildern.
Mittlerweile liegen die Angebote für die beiden in Frage kommenden Verfahren vor. Für das Verfahren auf Basis eines bereits erfolgten Bildfluges mit einem Selbstauskunftsverfahren durch die Grundstückseigentümer würden Gesamtkosten von 45.958,99 € brutto anfallen. Das Verfahren auf Basis der Daten aus dem amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems mit einem Selbstauskunftsverfahren durch die Grundstückseigentümer würde Kosten in Höhe von 34.045,90 € verursachen. Vorteile des Befliegungsverfahrens sind, dass auf den Selbstauskunftsunterlagen sowohl bereits die überdachten Flächen als auch die befestigten Bodenflächen quadratmetergenau angegeben werden können. Dadurch werden den Bürgern das Ausfüllen der Selbstauskunftsunterlagen erleichtert und auch die Nach- und Kontrollarbeiten durch die Verwaltung sind deutlich geringer und damit auch weniger zeit- und kostenintensiv. Schlussendlich führt das teurere, aber deutlich genauere Verfahren zu mehr Akzeptanz bei den Gebührenpflichtigen. Die Verwaltung empfiehlt daher, das Befliegungsverfahren zu beauftragen. Bei beiden Angeboten sind neben den Flächenerhebungsverfahren jeweils auch die notwendigen Betriebsabrechnungen nach KAG, die Kalkulation der getrennten Abwassergebühren sowie Überarbeitung des Gebührenteils der Beitrags- und Gebührensatzung enthalten.

Beschluss

Der Gemeinderat Sontheim beschließt, dass zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühren ab dem Jahr 2026 als Flächenerhebungsverfahren das sogenannte Befliegungsverfahren zum Einsatz kommen soll. Die Verwaltung und der 1. Bürgermeister werden ermächtigt, entsprechend den vorliegenden Angeboten, die Aufträge an die Fa. Schneider & Zajontz sowie die Firma galileo-ip Ingenieure GmbH zu erteilen. Die Gesamtauftragssumme liegt bei brutto 45.958,99 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2023 12:02 Uhr