Erlass der Haushaltssatzung 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
48. Sitzung des Gemeinderates, 12.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
VR Ernst trägt dem Gemeinderat den Haushaltsplan vor, erläutert die einzelnen Positionen, die kostenrechnenden Einrichtungen und gibt einen Überblick über die geplanten Investitionen. Weiter wurde der Gemeinderat über die voraussichtliche Entwicklung der Rücklagen und Schulden sowie den Stellenplan informiert. Die geplanten Maßnahmen im Haushaltsjahr 2023 erfordern voraussichtlich eine Kreditaufnahme von 3.600.000 Euro.
Beschluss
Anschließend erlässt der Gemeinderat folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.810.800,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.705.900,00 € ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 3.600.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 390 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 390 v.H.
2. Gewerbesteuer 330 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Die vorstehende Haushaltssatzung mit Stellenplan und Finanzplan wird vom Gemeinderat beschlossen.
Der Vorbericht zum Haushaltsplan 2023 ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.06.2023 07:51 Uhr