Mehrzweckhaus Attenhausen; Vorstellung Sanierungskonzept Abdichtung und Heizung
Daten angezeigt aus Sitzung:
71. Sitzung des Gemeinderates, 09.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach dem massiven Feuchte- und Wasserschaden im Kellergeschoss des Mehrzweckhauses Attenhausen hat sich der Gemeinderat mit einer möglichen Sanierung bereits in der Sitzung vom 29.07.2024 beschäftigt. Damals wurde nach Ortseinsicht beschlossen, dass zunächst die Böden im Bereich der ehemaligen Kegelbahn sowie im Jugendheim ausgebaut und entsorgt werden sollen. Danach erfolgte die nochmalige Aufnahme des genauen Schadensbildes sowie Angebotserstellung über notwendige Sanierungsmaßnahmen. Gleichzeitig laufen bislang weiterhin die Trocknungsmaßnahmen, die teilweise sehr gut wirken. Allerdings ist es an zahlreichen Stellen immer noch nass bzw. feucht, so dass zum einen Abdichtungsarbeiten an den Außenwänden, eine Schimmelpilzschadenbeseitigung an den Innenwänden sowie im besten Fall eine komplette Neuverlegung des Estrichs notwendig ist.
Da es sich um keinen klassischen Hochwasserschaden, sondern um eindringendes Wasser gehandelt hat, übernimmt den Schaden keine Versicherung. Allerdings könnten mit einem gleichzeitigen Austausch der alten Öl-Heizung Synergieeffekte und Kosteneinsparungseffekte genutzt werden, da die Gemeinde bereits zu Anfang des Jahres 2023 vorsorglich einen Antrag im Rahmen des Marktanreizprogramms auf Förderung von effizienten Technologien, die auf Basis erneuerbarer Energien den Gebäudebereich mit Wärme vorsorgen, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt hat. Danach wird der gesamte Austausch der Heizungsanlage inklusive des Einbaus einer Fußbodenheizung mit Aus- und Einbau Estrich zu 50 % gefördert.
Herr Ulrich, Fa. Isotec und Herr Müller, Fa. Heizungs-Bauer, stellen die geplanten Maßnahmen zur Abdichtung und zum Heizungsaustausch vor.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den geplanten Maßnahmen und beschließt, diese baldmöglichst umzusetzen, damit das Kellergeschoss des Mehrzweckhauses Attenhausen wieder genutzt werden kann. Die Umsetzung muss zwingend im Jahr 2025 erfolgen, da sonst der Antrag auf BAFA-Förderung verfällt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.01.2025 14:08 Uhr