Abwägung bzw. Behandlung der Stellungnahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  73. Sitzung des Gemeinderates, 17.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 73. Sitzung des Gemeinderates 17.02.2025 ö 2.1

Sachverhalt

Bis Ende der Äußerungs- bzw. Beteiligungsfrist zum 27.01.2025 gingen seitens der betroffenen Öffentlichkeit bzw. von Bürgern / Privatpersonen (Grundstückseigentümer, Anlieger, etc.) sowie evtl. sonstigen betroffenen Privatpersonen, Personengruppen etc. keine Äußerungen / Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, etc. ein.

Im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 34 Stellen beteiligt, darunter 8 Sachgebiete des LRA Unterallgäu. Es wurden 21 Stellungnahmen abgegeben, davon 14 ohne Äußerung bzw. mit Einvernehmen gegenüber der Planung und 7 Stellungnahmen mit Abwägungsbedarf bzw. Bedarf einer Kenntnisnahme. Alle Stellungnahmen sind bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 27.01.2025 eingegangen.

Beschluss

Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Bürger- / Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen eingegangen sind. Es wird unterstellt, dass mit der Planung Einverständnis besteht. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans bleibt unverändert.

Zu den eingegangenen Stellungnahmen fasst der Gemeinderat die Beschlüsse entsprechend der Beschlussvorlage zur Sitzung vom 17.02.2025, die als Anlage beigefügt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2025 17:03 Uhr