Bauvorhaben Sontheim, Salzstr. 20: Antrag auf isolierte Befreiung für die energetische Sanierung des bestehenden Anwesens
Daten angezeigt aus Sitzung:
50. Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauwerber plant die energetische Sanierung des in den 60er-Jahren errichteten Einfamilienhauses in der Salzstr. 20, Sontheim (Fl.Nr. 516/15, Gmkg. Sontheim). Hierzu soll die bestehende Putzfassade zu einer Holzfassade geändert werden. Der in diesem Gebiet gültige Bebauungsplan „Sontheim-Südwest“ aus dem Jahr 1965 sieht in § 10 Abs. 1 Fassadengestaltung vor, dass alle Gebäude mit einem Außenputz zu versehen sind. Von dieser Festsetzung wird mit dem vorliegenden Antrag eine isolierte Befreiung beantragt. Dieser kann aufgrund der veränderten Bauweise in den vergangenen Jahren zugestimmt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung in § 10 Abs. 1 des Bebauungsplan „Sontheim-Südwest“ zu. Die energetische Sanierung und Änderung zu einer Holzfassade auf dem Baugrundstück Salzstr. 20, Sontheim (Fl.Nr. 516/15, Gmkg. Sontheim) kann somit durchgeführt werden. Die Verwaltung wird mit der weiteren Veranlassung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.08.2023 12:00 Uhr