Antrag auf Abweichung von der Abstandsflächensatzung betreffend Bauvorhaben Neubau eines Jungviehstalles auf Fl.Nr. 10/1 der Gemarkung Sontheim
Daten angezeigt aus Sitzung:
51. Sitzung des Gemeinderates, 07.08.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr plant den Neubau eines Jungviehstalles mit Güllekeller sowie die Erweiterung des bestehenden Milchviehstalls mit Teilabbruch der bestehenden Stallhülle auf dem Flurstück Fl.Nr. 10/1 der Gemarkung Sontheim. Mit vorliegendem Antrag beantragt der Bauherr, die Abstandsfläche auf der Südost-Seite des geplanten Jungvieh- und Kälberstalls auf 3,00 Meter zu reduzieren. Begründung: Aufgrund des bestehenden Fahrsilos nordwestliche des geplanten Gebäudes sowie aufgrund des bestehenden Geländes kann das Gebäude nicht weiter nordwestlich gebaut und somit die Abstandsfläche nach der gemeindlichen Abstandsflächensatzung nicht eingehalten werden. Ein Verschieben des Gebäudes Richtung Osten, um mehr Abstand zum Fahrsilo zu gewinnen, ist wegen dem vorgegebenen Gewässerabstand zur Östlichen Günz ebenfalls nicht möglich.
Nach § 2 der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Sontheim muss die Abstandsfläche 0,8 H, mindestens jedoch 3,00 Meter betragen. Erforderlich wäre beim Kälberstall eine Abstandsfläche von 6,02 Meter sowie beim Jungviehstall von 6,37 Meter, wovon aufgrund der vorgelegten Planung nur jeweils 3,20 Meter auf dem eigenen Grundstück liegen.
Gemäß § 4 der Abstandsflächensatzung können Abweichungen nach Art. 63 BayBO von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden. Der Nachbar würde dem Bauvorhaben grundsätzlich zustimmen, allerdings ohne eine Übernahme der Abstandsfläche.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass einer Verkürzung der Abstandsflächentiefe für den geplanten Kälber - und Jungviehstall auf Fl.Nr. 10/1 der Gemarkung Sontheim auf die Mindesttiefe von 3,00 Meter zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt das Einvernehmen der Gemeinde der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.09.2023 12:57 Uhr