Informationen zur kommunalen Wärmeplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  51. Sitzung des Gemeinderates, 07.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 07.08.2023 ö 9

Sachverhalt

VR Ernst informiert mit Hilfe einer Präsentation über den aktuellen Stand der Gesetzgebung zur Wärmeplanung. Derzeit existiert lediglich ein Referentenentwurf zum Wärmeplanungsgesetz (WPG). Das WPG soll nach der parlamentarischen Beratung in der zweiten Jahreshälfte wohl zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Nach dem Referentenentwurf soll die Wärmplanung verpflichtend flächendeckend eingeführt werden, d.h. auch in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern. Für solch kleine Gebiete soll allerdings ein vereinfachtes Verfahren mit reduzierten Anforderungen und Kooperationsmodellen vorgesehen werden. Die Wärmepläne sollen deutschlandweit spätestens zum 30.06.2028 erstellt werden. Bis dahin soll eine Übergangsphase bestehen, in der die 65 % erneuerbare-Energien-Vorgabe nach dem Gebäudeenergiegesetz für neue Heizanlagen nur in Neubaugebieten gilt.
Die kommunale Wärmplanung wird derzeit insbesondere durch die Kommunalrichtlinie des Bundes gefördert. Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %.
Das Bundesgesetz wird keine Zuständigkeiten festlegen. Hier müssen die Länder bestimmen, wer „planungsverantwortliche Stelle“ wird, wer den Wärmeplan beschließt, ggf. auch wer den Wärmeplan genehmigt und wer zuständige Stelle für die Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffausbaugebieten wird. Aufgrund des verfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips in Art. 83 Abs. 3 der Bayer. Verfassung würde eine Aufgabenübertragung auf die Kommunen durch den Freistaat Bayern einen finanziellen Ausgleich erfordern.
Die Wärmeplanung ist eine prozessorientierte strategische Planung ohne rechtliche Außenwirkung, bei der mit breiter Beteiligung auf der Grundlage einer Datenerhebung, Bestandsanalyse und Potenzialanalyse ein Zielbild der zukünftigen klimaneutralen Wärmeversorgung und für die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten erfolgt.
Gefördert wird nach der Kommunalrichtlinie des Bundes die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister/innen. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen.
Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist. Er bedarf fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteure der Wärme- und Stadtplanung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass zunächst ein Antrag auf Förderung zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis spätestens 31.12.2023 über die Kommunalrichtlinie gestellt werden soll. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, was Bundes- und Landesgesetzgeber im Herbst, insbesondere zur planungsverantwortlichen Stelle beschließen werden.
Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt. Dem Gemeinderat ist in regelmäßigen Abständen Bericht zu erstatten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.09.2023 12:57 Uhr