Hochwasserlage; Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben
Daten angezeigt aus Sitzung:
65. Sitzung des Gemeinderates, 08.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
VR Ernst informiert, dass im Nachgang zur Hochwasserlage am Wochenende vom 31.05. bis 02.06.2024 zahlreiche Schäden an gemeindlichem Vermögen entstanden sind, die nun nach und nach behoben werden müssen. Es sind vor allem Schäden in der Schwelk (Gewässer 2. Ordnung) sowie einigen kleineren Zuläufen und Gräben, aber auch Schäden an Feld- und Waldwegen sowie im Kanalsystem. Zudem kommen auch Schäden durch eintretendes Grundwasser in gemeindliche Gebäude hinzu, die durch die Elementarversicherung nicht abgedeckt sind. Die Aufwendungen, die zur Behebung der Schäden notwendig sind, lassen sich noch nicht endgültig beziffern. Schätzungsweise werden diese jedoch bei ca. 150.000 Euro liegen. Da die Mittel im Haushalt 2024 nicht vorgesehen sind, handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben, die der Genehmigung des Gemeinderats bedürfen. Nach Ankündigung durch den Freistaat Bayern sollen die Kommunen über FAG-Mittel unterstützt werden. Wann diese ausgezahlt werden und wie hoch diese sind, lässt sich nicht abschätzen.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die im Zuge der Hochwasserkatastrophe 2024 anfallenden außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von schätzungsweise 150.000 Euro, die zur Beseitigung der Schäden sowie Aufrechterhaltung der kommunalen Infrastruktur notwendig sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.07.2024 09:29 Uhr