Anhörung zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Donau-Iller


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö 3

Sachverhalt

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller hat in öffentlicher Sitzung am 02.07.2024 den Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung des Kapitels „Windkraft“ des Regionalplans Donau-Iller beraten und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Gemäß Artikel 18 und 20 des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller i.V.m. Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes wird zudem die Öffentlichkeit beteiligt.
Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sind die Plansätze und Begründung, die Ergänzung der Raumnutzungskarte sowie der Umweltbericht mit Anlagen. Alle Unterlagen stehen digital zum Download auf der Website des Regionalverbands Donau-Iller unter https://www.rvdi.de/regionalplan/beteiligungsverfahren zur Verfügung.
Den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme in der Zeit vom 16.09.2024 bis 10.11.2024 abzugeben. Von dieser Möglichkeit wird die Gemeinde Sontheim Gebrauch machen.
Im Bereich der Gemeinde Sontheim liegen folgende Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen:

- Langmahdholz, Nr. #21-05C, Fläche ca. 21 ha, Lage: südlich des Ortsteils Attenhausen an der Staatsstraße St2011, an der Gemeindegrenze zu Ottobeuren
- Schwingberg, Nr. #21-05F, Fläche ca. 139 ha, Lage: westlich der Einöde Ziegler, südlich der Ortsteile Grabus und Laubers, teils im Gemeindewald Schwingberg

Die Vorranggebiete wurde vom Regionalverband Donau-Iller geprüft und bewertet. Folgende Gesamtabwägung ist in den jeweiligen Steckbriefen getroffen worden:

- Vorranggebiet Langmahdholz: „Es sind erhebliche Umweltauswirkungen auf zwei Schutzgüter zu erwarten. Vor dem Hintergrund des überragenden öffentlichen Interesses am Ausbau der erneuerbaren Energien und da die Umweltauswirkungen voraussichtlich teilweise minimiert werden können, wird zugunsten der Windenergienutzung abgewogen. Mit der südlich verlaufenden Freileitungstrasse besteht zudem bereits eine gewissen anthropogen-technische Überprägung der umgebenden Landschaft. Darüber hinaus wird der planerische Leitgedanke einer möglichst ausgewogenen Verteilung der Vorranggebiete im Planungsraum durch die Festlegung besonders berücksichtigt (weite Teile des Landkreises Unterallgäu kommen vor allem aufgrund artenschutzbezogener Restriktionen, aber auch flugtechnischer Belange der Bundeswehr nicht für eine Windenergienutzung in Frage). Die Fläche wird als Vorranggebiet festgelegt.“

- Vorranggebiet Schwingberg: „Es sind erhebliche Umweltauswirkungen auf zwei Schutzgüter zu erwarten. Vor dem Hintergrund des überragenden öffentlichen Interesses am Ausbau der erneuerbaren Energien, aufgrund des hohen Windpotenzials und da die Umweltauswirkungen voraussichtlich teilweile minimiert werden können, wird zugunsten der Windenergienutzung abgewogen. Mit der nördlichen angrenzenden Bahnstrecke sowie der Freileitungstrasse besteht zudem bereits eine anthropogen-technische Überprägung des umgebenden Landschaftsraums. Die Fläche wird als Vorranggebiet festgelegt.“

Die Gemeinde Sontheim hat bereits im Rahmen des informellen Anhörungsverfahrens im Juni 2023 eine Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans „Nutzung der Windkraft“ abgegeben. Hierbei wurde vom Gemeinderat beschlossen, dass die Gemeinde Sontheim dem Thema Windkraft grundsätzlich offen gegenübersteht und bereits ist, einen Teil der Gemeindefläche als mögliches Vorranggebiet zur Windkraftnutzung zur Verfügung zu stellen. Jedoch waren damals noch insgesamt sechs Flächen quer über das Gemeindegebiet in der Suchraumkarte vorgesehen. 

Diese Flächen wurden nun im ersten Anhörungsverfahren auf die beiden genannten Flächen Langmahdholz und Schwingberg reduziert.

Beschluss

Die Gemeinde Sontheim steht dem Thema Windkraft - aufgrund gesetzlicher Vorgaben - grundsätzlich offen gegenüber und ist bereit, einen Teil der Gemeindefläche als Vorranggebiet zur Windkraftnutzung zur Verfügung zu stellen. Es muss dringend das vorgegebene Ziel an Vorrangflächen erreicht werden, damit eine „Super-Privilegierung“ ausgeschlossen wird. Die Gemeinde Sontheim begrüßt die Reduzierung von zunächst sechs Vorranggebieten auf Gemeindegebiet auf nunmehr zwei. Mit dem Vorranggebiet Langmahdholz besteht Einverständnis. Das Vorranggebiet Schwingberg soll, wie bereits im informellen Verfahren im Jahr 2023 mitgeteilt, nach Westen hin um ca. 1/4 der Gesamtfläche verkleinert werden, um mehr Abstand zur Wohnbebauung an der Einöde Ziegler zu erhalten.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Sontheim bereits einen sehr großen Teil ihrer Gemeindefläche durch zwei große PV-Freiflächenanlagen (weitere in Planung) für die erneuerbaren Energien zur Verfügung stellt.
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Anregungen und Bedenken der Gemeinde Sontheim gegenüber dem Regionalverband Donau-Iller zu äußern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.11.2024 08:13 Uhr