Datum: 20.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 06.03.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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44. Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2023
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ö
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1 | |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Gänsdorfer führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 07.03.2023 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 06.03.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. 8. Änderung des Flächennutzungsplans - Aufstellung im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Grabenmähder"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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44. Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2023
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ö
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2 | |
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2.1. Abwägung bzw. Behandlung der Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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44. Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2023
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ö
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Beschließend
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2.1 | |
Sachverhalt
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu den Entwürfen sowohl der 8. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Plandarstellung mit Begründung und Umweltbericht, als auch des Bebauungsplans „Solarpark Grabenmähder“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 23.01.2023 fand mit Bekanntmachung vom 25.01.2023 in der Zeit vom 02.02.2023 bis einschließlich 08.03.2023 statt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den Entwürfen sowohl der 8. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Plandarstellung mit Begründung und Umweltbericht, als auch des Bebauungsplans „Solarpark Grabenmähder“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 23.01.2023 fand mit Schreiben bzw. E-Mail-Ausgang vom 01.02.2023 bis einschließlich 08.03.2023 statt.
Bis Ende der Äußerungs- bzw. Beteiligungsfrist zum 08.03.2023 gingen seitens der betroffenen Öffentlichkeit bzw. von Bürgern / Privatpersonen (Grundstückseigentümer, Anlieger, etc.) sowie evtl. sonstigen betroffenen Privatpersonen, Personengruppen etc. keine Äußerungen / Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, etc. ein.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 36 Stellen beteiligt. Es wurden 14 Stellungnahmen abgegeben, davon 10 ohne Äußerung bzw. mit Einvernehmen gegenüber der Planung und 4 Stellungnahmen mit Abwägungsbedarf bzw. Bedarf einer Kenntnisnahme.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis und fasst zu den eingegangenen Stellungnahmen die Beschlüsse entsprechend der Beschlussvorlage des Planungsbüros eberle.PLAN, Mindelheim zur Gemeinderatssitzung am 20.03.2023.
Die Beschlussvorlage ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3
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2.2. Billigung der Entwurfsfassung mit Bezeichnung "Endfassung"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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44. Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2023
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ö
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Beschließend
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2.2 | |
Beschluss
Der Gemeinderat Sontheim, Landkreis Unterallgäu, billigt hiermit den Entwurf mit der Bezeichnung „Endfassung“ der vorliegenden 8. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 20.03.2023. Inhaltliche Änderungen bzw. sachlich-redaktionelle Anpassungen und Fortschreibungen der Planunterlagen sind gegenüber der Entwurfsfassung mit Stand vom 23.01.2023 nicht erforderlich bzw. veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3
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2.3. Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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44. Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2023
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ö
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Beschließend
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2.3 | |
Beschluss
Der Gemeinderat Sontheim, Landkreis Unterallgäu, fasst den Feststellungsbeschluss zur vorliegenden 8. Änderung des Flächennutzungsplans (Entwurf mit der Bezeichnung „Endfassung“), bestehend aus der Plandarstellung und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 20.03.2023.
Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen der Beschlussvorlage vorzunehmen, die Endfassungen auszufertigen, diese bei der höheren Verwaltungsbehörde bzw. dem Landratsamt Unterallgäu zur Genehmigung einzureichen und nach Erhalt der Genehmigung den Verfahrensabschluss durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3
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3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Grabenmähder"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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44. Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2023
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ö
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3 | |
zum Seitenanfang
3.1. Abwägung bzw. Behandlung der Stellungnahmen zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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44. Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2023
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ö
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Beschließend
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3.1 | |
Sachverhalt
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu den Entwürfen sowohl der 8. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Plandarstellung mit Begründung und Umweltbericht, als auch des Bebauungsplans „Solarpark Grabenmähder“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 23.01.2023 fand mit Bekanntmachung vom 25.01.2023 in der Zeit vom 02.02.2023 bis einschließlich 08.03.2023 statt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den Entwürfen sowohl der 8. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Plandarstellung mit Begründung und Umweltbericht, als auch des Bebauungsplans „Solarpark Grabenmähder“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 23.01.2023 fand mit Schreiben bzw. E-Mail-Ausgang vom 01.02.2023 bis einschließlich 08.03.2023 statt.
Bis Ende der Äußerungs- bzw. Beteiligungsfrist zum 08.03.2023 gingen seitens der betroffenen Öffentlichkeit bzw. von Bürgern / Privatpersonen (Grundstückseigentümer, Anlieger, etc.) sowie evtl. sonstigen betroffenen Privatpersonen, Personengruppen etc. keine Äußerungen / Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, etc. ein.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 36 Stellen beteiligt. Es wurden 14 Stellungnahmen abgegeben, davon 9 ohne Äußerung bzw. mit Einvernehmen gegenüber der Planung und 5 Stellungnahmen mit Abwägungsbedarf bzw. Bedarf einer Kenntnisnahme.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis und fasst zu den eingegangenen Stellungnahmen die Beschlüsse entsprechend der Beschlussvorlage des Planungsbüros eberle.PLAN, Mindelheim zur Gemeinderatssitzung am 20.03.2023.
Die Beschlussvorlage ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3
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3.2. Billigung der Entwurfsfassung mit Bezeichnung "Endfassung"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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44. Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2023
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ö
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Informativ
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3.2 | |
Beschluss
Der Gemeinderat Sontheim, Landkreis Unterallgäu, billigt hiermit den Entwurf mit der Bezeichnung „Endfassung“ des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Grabenmähder“, bestehend aus den Festsetzungen durch Planzeichen (Planzeichnung), den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht sowie dem Vorhaben -und Erschließungsplan, jeweils in der Fassung vom 20.03.2023.
Inhaltliche Änderungen bzw. sachlich-redaktionelle Anpassungen und Fortschreibungen der Planunterlagen sind gegenüber der Entwurfsfassung mit Stand vom 23.01.2023 nicht erforderlich bzw. veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3
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3.3. Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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44. Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2023
|
ö
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Beschließend
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3.3 | |
Beschluss
Der Gemeinderat Sontheim, Landkreis Unterallgäu, beschließt aufgrund von §§ 2, 8, 9, 10 und 12 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung ovm 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch die §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 08.11.2022 (GVBl. S. 650) sowie des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Artikel 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22.07.2022 (GVBl. S. 374), den vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Grabenmähder“ (Entwurf mit der Bezeichnung „Endfassung“), bestehend aus der Planzeichnung (Festsetzung durch Planzeichen), den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan, jeweils in der Fassung vom 20.03.2023, als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formalen Änderungen im Rahmen der Beschlussvorlage vorzunehmen, die Endfassungen der Planunterlagen auszufertigen und den Verfahrensabschluss durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3
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4. Umbau Löwenplatz; Vergabe von Ingenieurleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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44. Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2023
|
ö
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Beschließend
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4 | |
Sachverhalt
Die Planungen für die gemeinsame Neugestaltung des Löwenplatzes sowie des Platzes um das Kriegerdenkmal zusammen mit der Landkreis-Wohnungsbaugesellschaft Unterallgäu GmbH laufen bereits seit längerem. Auch ist das Ingenieurbüro Klinger, Dietmannsried schon seit längerer Zeit mit Planungsleistungen tätig, ohne hierfür bisher einen Auftrag zu haben. Dies hat sich angeboten, da das IB Klinger auch bereits die Maßnahme in der Mindelheimer Straße planerisch betreut und es sich gewissen Überschneidungspunkte ergeben. Vom IB Klinger liegt mittlerweile ein Kostenangebot für die Ingenieurleistungen Freianlagen sowie Regenwasserkanal vor, welches jeweils die Leistungsphasen 1 bis 9 umfasst und von anrechenbaren Kosten von 400.000 Euro netto für die Freianlagen sowie 35.000 Euro netto für den Regenwasserkanal ausgeht. Das Angebot des IB Klinger vom 01.03.2023 liegt bei brutto 99.316,20 Euro und ist mit der LKWB GmbH abgestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 9 an das Ingenieurbüro Klinger, Dietmannsried, lt. Angebot vom 01.03.2023 zu erteilen. Dieses schließt mit einer vorläufigen Honorarsumme von 99.316,20 Euro.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.04.2023 12:02 Uhr