Datum: 17.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 20.03.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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45. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2023
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ö
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1 | |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Gänsdorfer führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 23.03.2023 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 20.03.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Informationen zum Körperschaftswald der Gemeinde Sontheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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45. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2023
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ö
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2 | |
Sachverhalt
Die Betriebsleiterin für die Gemeindewälder Sontheim und Attenhausen, Frau Dipl. Ing. (Forst) Ulrita Holz gibt mittels einer Präsentation Informationen zum Körperschaftswald der Gemeinde Sontheim. Insbesondere geht sie hierbei auf die Verpflichtungen der Gemeinde nach der Körperschaftswaldverordnung ein. Diese Verordnung schreibt die verpflichtende Aufstellung von Forstwirtschaftsplänen vor. Körperschaftswald ist vorbildlich zu bewirtschaften. Dazu sind insbesondere standortgemäße, naturnahe, gesunde, leistungsfähige und stabile Wälder zu erhalten oder zu schaffen. Der aktuelle Forstwirtschaftsplan der Gemeinde stammt aus dem Jahr 2010 und wurde von der Unteren Forstbehörde für 20 Jahre für verbindlich erklärt. Der Plan beinhaltet eine umfangreiche Erfassung des Istzustands und eine detaillierte Planung der Bestände bis zum Jahr 2029. Im Jahr 2030 ist ein neuer Forstwirtschaftsplan aufzustellen. Nach Ablauf von zehn Jahren erfolgt eine Zwischenrevision durch das Forstamt. Diese wurde -coronabedingt- im vergangenen Jahr vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mindelheim durchgeführt. Grundsätzlich wurde dort ein sehr erfreulicher Zustand des Gemeindewaldes bescheinigt. Insbesondere die Anreicherung mit Mischbaumarten sowie die konsequente Arbeit in den Verjüngungs- und Kulturflächen wurde positiv erwähnt. Noch konsequenter muss die Pflege und Durchforstung in den Jungbeständen erfolgen. Die jagdlichen Möglichkeiten sind auszuschöpfen, um die Tannen-Verjüngung zu sichern. Zudem sollen Durchforstungen vor allem im Bereich der Altdurchforstungen verstärkt werden und das Rückegassensystem vervollständigt und dauerhaft markiert werden.
Die Forstbetriebsleitung wird seit dem Jahr 2013 von Frau Holz wahrgenommen. Zu den Aufgaben zählen insbesondere die forstbetrieblichen Planungen (Hiebsplanung, Pflanzplanung), Erstellung von Richtlinien für die Ausführung der Pläne sowie die Koordinierung, Aufsicht und Erfolgskontrolle. Bereits seit dem Jahr 2005 übernimmt Frau Holz zusammen mit Herrn Holderried (seit 1991) die Forstbetriebsausführung. Hierzu zählen insbesondere die Auszeichnung von Beständen, die Mitwirkung bei der Pflanzplanung, Stellen von Förderanträgen, Führen des Revierbuchs sowie die Überwachung von Arbeiten der Unternehmen.
Abschließend informiert Frau Holz über das Förderprogramm „Klimanangepasstes Waldmanagement“ und dessen Schwächen. Es entstehen verschiedene Zielkonflikte zwischen Naturschutz und Arbeitsschutz sowie zwischen Naturschutz und Erholungsnutzung, weshalb die Gemeinde Abstand von diesem Programm nimmt. Vielmehr soll der Gemeindewald auch ohne die Inanspruchnahme des Förderprogramms nach den Vorgaben der Körperschaftswaldverordnung bewirtschaftet werden. Es soll die Zahl der Habitatbäume dauerhaft erhöht werden. Hierzu müssen alle im Wald Beschäftigten sensibilisiert werden. Die Auszeichnung und Markierung dieser Bäume erfolgt im Zuge der Hiebsauszeichnung.
Nach kurzer Diskussion nimmt der Gemeinderat Kenntnis von den Ausführungen.
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3. Vorlage der Jahresrechnung 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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45. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2023
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ö
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3 | |
Sachverhalt
Dem Gemeinderat wird die Jahresrechnung (Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung) für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Diese schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.773.594,18 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.292.758,53 Euro. Daneben wurden noch Verwahrgelder in Höhe von 1.831.818,09 Euro abgewickelt.
VR Ernst trägt den Rechenschaftsbericht vor und zählt die getätigten Investitionen auf. Neben dem Vortrag der bedeutendsten Einzelpläne im Verwaltungshaushalt nennt er auch den Stand der Rücklagen und Schulden. Die Jahresrechnung ist nun vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich zu prüfen. Der Rechenschaftsbericht ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022 und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der örtlichen Prüfung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Bauantrag Sontheim, Kapellenweg 3; Anbau eines Milchviehstalles
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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45. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2023
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ö
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4 | |
Sachverhalt
Der Bauwerber plant den Anbau eines neuen Milchviehstalles mit Laufhof. Der neue Stall soll südwestlich angrenzend an das bisherige Stallgebäude entstehen. Die Breite beträgt 18,38 m; die Länge des neuen Gebäudes 38,89 m. Im Nordwesten erfolgt ein kleiner Anbau für Büro, Technik und Tankraum mit den Ausmaßen von 8,22 m x 5,96 m. Das Vorhaben liegt im Innenbereich und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Es wird empfohlen, eine PV-Anlage auf dem neuen Dach zu installieren. Der Bauantrag wird zuständigkeitshalber an das Landratsamt weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Bauantrag Sontheim, Küferstr. 22: Neubau von zwei zweigeschossigen Wohngebäuden mit 4 Wohneinheiten und Nebengebäuden (Tektur)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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45. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2023
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ö
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Sachverhalt
Der Bauwerber hat bereits mit Bauantrag Nr. 9/2022 auf dem Grundstück Küferstr. 22 die Errichtung von zwei zweigeschossigen Wohngebäuden und einer Pellet-Heizzentrale beantragt. Nunmehr liegt ein Tektur-Bauantrag zum Neubau von zwei zweigeschossigen Wohngebäuden mit 4 Wohneinheiten und Nebengebäuden vor. Im Vergleich zum bisherigen Bauantrag hat sich die Wohnfläche um ca. 20 % vergrößert. Dadurch hat sich die Größe und Lage der Gebäude auf dem Grundstück leicht verändert. Die Pelletheizzentrale entfällt, dafür entstehen Fahrradschuppen und Müllhäuschen. Es werden insgesamt 4 Wohneinheiten geschaffen. Die Neubebauung fügt sich Dachform, Traufhöhe und Kubatur in die bestehende umgebende Bebauung ein. Es werden auf dem Grundstück 4 Stellplätze entsprechend der Berechnung nach der Garagen- und Stellplatzverordnung nachgewiesen.
Die Wohngebäude werden aufgrund der Bebauung im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Östlichen Günz aufgeständert. Die Unterkante der Gebäude liegt auf 1,15 m über Gelände. Das Baugrundstück liegt bauplanungsrechtlich im Innenbereich und ist erschlossen.
Nach der vorgelegten hydraulischen Untersuchung zur Tekturplanung sind keine negativen Auswirkungen bei Hochwasserereignissen zu erwarten. Die Unterkanten der neuen Baukörper, die auf Stützen stehen, sind am 616,47 müNN geplant und weisen damit zum maximalen Wasserspiegel auf dem Baugrundstück beim hundertjährlichen Abfluss mit 616,06 müNN ein Freibord von 41 cm auf.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe zu erteilen, dass die hochwasserangepasste Ausführung positiv vom Landratsamt, Sachgebiet Wasserrecht geprüft sein muss. Der Gemeinderat befürwortet ferner, für jede Wohneinheit zwei Stellplätze auf dem Grundstück anzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde für Schäden, die durch ein Hochwasser am Grundstück oder an den Gebäuden entstehen, keinerlei Haftung übernimmt. Der Bauantrag wird zuständigkeitshalber an das Landratsamt weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Bauantrag Sontheim, Kornfeldweg 20: Anbau und Aufstockung an ein bestehendes Wohnhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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45. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2023
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6 | |
Sachverhalt
Die Bauwerber planen einen Anbau und eine Aufstockung an ein bestehendes Wohnhaus im Kornfeldweg 20 in Sontheim. Der zweigeschossige Anbau mit den Ausmaßen von 9,80 m x 3,00 m erfolgt im nordöstlichen Grundstücksbereich hinter der bestehenden Garage. Die notwendigen Abstandsflächen kommen nicht in Gänze auf dem Baugrundstück zu liegen. Entsprechende Abstandsflächenübernahme durch die Nachbarn liegen vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sontheim - Memminger Weg“.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Zu den beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan „Sontheim - Memminger Weg“ wird die Zustimmung erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsunterlagen zur Genehmigung an das Landratsamt Unterallgäu weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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7. Sanierung der Brücke über die Östliche Günz in der Mindelheimer Straße; Vergabe Fußgängerbehelfsbrücke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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45. Sitzung des Gemeinderates
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17.04.2023
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ö
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7 | |
Sachverhalt
Im Rahmen der Sanierung der Brücke über die Östliche Günz (Nepomukbrücke) ist bauzeitlich auch die Errichtung einer Fußgängerbehelfsbrücke flussaufwärts geplant, um den Fußgängern während der sechsmonatigen Sperrung der Mindelheimer Straße die Möglichkeit zu geben, die Günz ohne große Umwege zu überqueren.
Die Errichtung der Fußgängerbehelfsbrücke wurde beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden am Verfahren 13 Firmen beteiligt. Von 3 Firmen ist ein Angebot eingegangen.
Nach formaler, rechnerischer und technischer Prüfung durch das beauftragte Ingenieurbüro Puhla lag die Fa. Paul Gerüstbau auf dem ersten Rang. Allerdings ergab sich im Vergabegespräch am 13.04.2023, dass die Fa. Paul nicht so angeboten hatte, wie ausgeschrieben. Von der Fa. Paul wurde am 17.04.2023 ein 1. Nachtragsangebot eingereicht. Dieses ist jedoch zurückzuweisen, da die Begründung sachlich nicht akzeptabel war, da die geforderte Stützweite, die Verkehrslasttragfähigkeit und die Vorlage einer prüffähigen Statik in den Ausschreibungsunterlagen eindeutig definiert war und somit von Beginn an feststand.
Das Nachtragsangebot ist somit so zu werten, dass die Fa. Paul in Kenntnis des Submissionsergebnisses, die eigenen Angebotspreise nachzubessern versucht. Gegen dieses Vorgehen bestehen vergaberechtliche Bedenken.
Die beschränkte Ausschreibung wird daher wegen deutlicher Überschreitung der Kostenberechnung aufgehoben.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die beschränkte Ausschreibung zur Herstellung einer Fußgängerbehelfsbrücke zur Sanierung der Nepomukbrücke wegen deutlicher Überschreitung der Kostenberechnung aufzuheben.
Die Ausschreibungsunterlagen für die Fußgängerbehelfsbrücke werden als Nachreichung in die bereits veröffentlichte, öffentliche Ausschreibung der Sanierungsarbeiten für die Nepomukbrücke integriert und damit neu ausgeschrieben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2023 14:16 Uhr