Datum: 08.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 17.04.2023
2 Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats Sontheim
3 Bauantrag Sontheim, Memminger Weg 11b; Anbau einer Terrassenüberdachung
4 Sanierung Nepomukbrücke über die Östliche Günz; Vergabe
5 Ausbau der Mindelheimer Straße; Baubegleitendes Bodenmanagement; Auftragsvergabe
6 Außenanlagen Neubau Bauhof; Vergabe
7 Altlastenverdachtsfläche Fl.Nr. 325, Gmkg. Attenhausen; Vergabe zur Durchführung von Detailuntersuchungen
8 Erneuerung der Ausstattung im Sitzungsaal; Auftragsvergabe
9 Restaurierung und Erweiterung des ehem. Pfarrhofes in Attenhausen
9.1 Restauratorische Stuckarbeiten Bestandsbau - Vergabe Nachtrag
9.2 Bodenbelagsarbeiten Bestandsbau; Vergabe
9.3 Fliesenarbeiten Bestandsbau; Vergabe
9.4 Inneneinrichtung Bestandsbau; Vergabe

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 17.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2023 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 17.04.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats Sontheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2023 ö 2

Sachverhalt

VR Ernst informiert, dass die Einführung des neuen Ratsinformationssystems (RIS) nun abgeschlossen ist. Das RIS bietet u.a. die Möglichkeit der elektronischen Ladung zu den Sitzungen der gemeindlichen Gremien. Dazu müssen die §§ 4 und 22 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Sontheim (GeschO) geändert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass ab sofort sowohl schriftlich als auch elektronisch zu den Sitzungen der gemeindlichen Gremien über das Ratsinformationssystem geladen werden soll. Dabei soll die elektronische Ladung über das RIS Priorität haben. Der vorgestellten Änderung der §§ 4 und 22 der Geschäftsordnung des Gemeinderats Sontheim (GeschO) wird zugestimmt. Die GeschO erhält in den genannten Paragrafen folgende Fassung:

§ 4
Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien

(1)        1Der Verschwiegenheitspflicht unterfallende schriftliche und elektronische Dokumente sind so aufzubewahren, dass sie dem unbefugten Zugriff Dritter entzogen sind. 2Im Umgang mit solchen Dokumenten beachten die Gemeinderatsmitglieder Geheimhaltungsinteressen und den Datenschutz. 3Werden diese Dokumente für die Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied nicht mehr benötigt, sind sie zurückzugeben oder datenschutz-konform zu vernichten bzw. zu löschen.
(2)        1Beschlussvorlagen sind interne Ausarbeitungen der Verwaltung für den Gemeinderat. Eine Veröffentlichung der Beschlussvorlagen und weiterer Sitzungsunterlagen durch Gemeinderatsmitglieder ist nur zulässig, wenn der erste Bürgermeister und der Gemeinderat unter Berücksichtigung des Datenschutzes zugestimmt haben und die Unterlagen nur Tatsachen enthalten, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. 2Die Veröffentlichung von Beschlussvorlagen und weiteren Sitzungsunterlagen zu nichtöffentlichen Sitzungen ist nicht zulässig.
(3)        Die Gemeinderatsmitglieder, die über die technischen Voraussetzungen zum Versenden und Empfangen elektronischer Post verfügen, können dem ersten Bürgermeister schriftlich eine elektronische Adresse mitteilen, an die Einladungen im Sinne des § 20 übersandt werden.
(4)        1Die Nutzung elektronischer Medien während der Sitzung darf nur erfolgen, soweit durch sie eine aktive Sitzungsteilnahme nicht gefährdet und der Sitzungsverlauf nicht gestört wird. 2Für die Fertigung von Ton- und Bildaufnahmen durch Gemeinderats-mitglieder gelten § 18 Abs. 2 Sätze 3 und 4 entsprechend.

§ 22
Form und Frist für die Einladung
(1)        1Die Gemeinderatsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen eingeladen. 2Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt. 3Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.
(2)        Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
(3)        1Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit sowie des Datenschutzes nicht entgegenstehen. 2Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem im Sinne von Absatz 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. 3Hat das Gemeinderatsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.
(4)        1Die Ladungsfrist beträgt 3 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 2 Tage verkürzt werden. 2Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauantrag Sontheim, Memminger Weg 11b; Anbau einer Terrassenüberdachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2023 ö 3

Sachverhalt

Die Bauwerber beabsichtigen die Errichtung einer freistehenden Terrassenüberdachung südöstlich der bestehenden Doppelhaushälfte in der Größe 5,77 m x 3,90 m. Das Baugrundstück liegt bauplanungsrechtlich im Bereich des Bebauungsplans „Sontheim Süd-West“. Zur Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Befreiung bezüglich der zulässigen maximalen Gesamtfläche der Nebengebäude erforderlich. Diese kann aus Sicht der Verwaltung erteilt werden, da die Terrassenüberdachung ohne Seitenwände ausgeführt und somit die Anmutung eines Unterstandes hat. Zudem wäre die bauliche Anlage aufgrund der Größe allein verfahrensfrei.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen und stimmt der beantragten Befreiung vom Bebauungsplan zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag an das Landratsamt zur Genehmigung weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Sanierung Nepomukbrücke über die Östliche Günz; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2023 ö 4

Sachverhalt

VR Ernst informiert, dass an der Ausschreibung für die Bauleistungen zur Sanierung der Nepomukbrücke über die Östliche Günz insgesamt drei Firmen teilgenommen und ein Angebot abgegeben haben. Die Angebotsunterlagen wurden vom Ingenieurbüro Puhla formal, rechnerisch und technisch geprüft. Nach dem Vergabevorschlag ist die Fa. Xaver Lutzenberger GmbH & Co.KG, Pfaffenhausen mit einer Wertungssumme von brutto 666.352,77 Euro der wirtschaftlichste Bieter.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Sanierung der Nepomukbrücke inklusive der bauzeitlichen Errichtung einer Fußgängerbehelfsbrücke an die Fa. Lutzenberger GmbH. & Co. KG, Pfaffenhausen zu vergeben. Die Auftragssumme beläuft sich auf 666.352,77 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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5. Ausbau der Mindelheimer Straße; Baubegleitendes Bodenmanagement; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2023 ö 5

Sachverhalt

VR Ernst erläutert, dass im Zuge der Straßenbaumaßnahme Mindelheimer Straße auch Ingenieurleistungen des baubegleitenden Bodenmanagements beauftragt werden müssen. Diese enthalten die Beprobungen und abfallwirtschaftlichen Deklarationen der Ausbaumaterialien, die Leistungen des elektronischen Nachweisverfahrens bei gefährlichen Abfällen, die Abschlussdokumentation sowie Aushubüberwachungen oder die Unterstützung bei der Findung eines geeigneten Entsorgungsweges. Hierzu liegt ein Angebot der Klinger Ingenieur GmbH vom 24.04.2023 vor. Dieses schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 17.490,52 Euro.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der Klinger Ingenieur GmbH, Dietmannsried den Auftrag zum baubegleitenden Bodenmanagement beim Projekt „Ausbau der Mindelheimer Straße“ lt. Angebot vom 24.04.2023 zu erteilen. Die Bruttoangebotssumme beträgt 17.490,52 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Außenanlagen Neubau Bauhof; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2023 ö 6

Sachverhalt

VR Ernst erläutert, dass von der Fa. Kutter GmbH, Memmingen, welche bereits den Auftrag für die Erschließungsstraße zum neuen Bauhof erhalten hat, ein Nachtragsangebot für die Außenanlagen Bauhof angefordert wurde, welche die entsprechenden Tiefbauarbeiten zur Stellung der Bauhofhalle sowie Entwässerungs- und Asphaltierungsarbeiten des neuen Bauhofgeländes umfasst. Das Angebot vom 04.05.2023 beläuft sich auf netto 283.795,10 Euro und wurde rechnerisch und technisch um Ingenieurbüro pbu geprüft. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zum Nachtragsangebot Nr. 1 (Sontheim - Außenanlagen Bauhof) an die Fa. Kutter GmbH & Co.KG, Memmingen zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt 337.716,17 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Altlastenverdachtsfläche Fl.Nr. 325, Gmkg. Attenhausen; Vergabe zur Durchführung von Detailuntersuchungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2023 ö 7

Sachverhalt

VR Ernst informiert, dass für die Altlastenverdachtsfläche Fl.Nr. 325, Gmkg. Attenhausen nach der fachlichen Bewertung der Ergebnisse der orientierenden Untersuchungen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die einen von den Altablagerungen verursachten hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung sowie einer Grundwassergefährdung begründen. Damit sind aus fachlicher Sicht des Landratsamtes Unterallgäu weitere Maßnahmen (Detailuntersuchungen und eine abschließende Gefährdungsabschätzung) erforderlich. Nach den Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetzes hat die Gemeinde Sontheim in ihrer Eigenschaft als Deponiebetreiberin und Grundstückseigentümerin die notwendigen Detailuntersuchungen mit abschließender Gefährdungsabschätzung nach den Vorgaben des vorliegenden Gutachtens auszuführen. Mit den Arbeiten ist ein fachlich geeignetes und erfahrenes Ingenieurbüro zu beauftragen.
Für die Durchführung der Detailuntersuchungen wurden drei Angebote von Ingenieurbüros eingeholt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die GeoUmweltTeam GmbH, Marktoberdorf, mit den Detailuntersuchungen für die Altlastenverdachtsfläche Fl.Nr. 325, Gmkg. Attenhausen lt. Angebot vom 21.04.2023. Die Bruttoauftragssumme beträgt 12.019,00 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Erneuerung der Ausstattung im Sitzungsaal; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2023 ö 8

Sachverhalt

Die Ausstattung des Sitzungssaals im Rathaus ist mittlerweile in die Jahre gekommen und nicht mehr zeitgemäß. Der Sitzungssaal wird nicht nur als Sitzungsort für die kommunalen Gremien, sondern auch für zahlreiche Besprechungen, Versammlungen und vor allem auch Trauungen genutzt und muss daher eine zeitgemäße und funktionale Möblierung verfügen. Zur Neuausstattung wurden drei Firmen angefragt, wobei von zwei Firmen trotz mehrfacher Aufforderung keine Angebote eingegangen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Fa. Bucher + Meinlschmidt Raumkonzepte GmbH, Memmingen mit der Neumöblierung des Sitzungsaals im Rathaus zu beauftragen und erteilt hierzu den Auftrag zur Lieferung und Aufbau der Möbel lt. Angebot vom 21.04.2023. Die Bruttoauftragssumme beträgt 27.821,99 Euro abzüglich 2 % Skonto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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9. Restaurierung und Erweiterung des ehem. Pfarrhofes in Attenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2023 ö 9
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9.1. Restauratorische Stuckarbeiten Bestandsbau - Vergabe Nachtrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2023 ö 9.1

Sachverhalt

VR Ernst informiert, dass bei den Stuck- und Kirchenmalerarbeiten ein Mehraufwand, hauptsächlich aufgrund der bei den Sanierungsarbeiten entstandenen Mehrschäden entstanden ist. Hierfür liegt ein Nachtragsangebot der Fa. Haug Stuck- und Restaurationsgesellschaft mbH, Friesenried vom 12.04.2023, welches bereits durch das Architekturbüro Kern geprüft wurde. Die Kosten der Zimmererarbeiten werden niedriger als aktuell in der Kostenprognose dargestellt. Daher ist die nachträgliche Beauftragung der Fa. Haug in den Gesamtkosten enthalten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der Fa. Haug, Friesenried, den Auftrag für die zusätzlichen Arbeiten im Rahmen des Nachtragsangebots Nr. 1 vom 12.04.2023 zu erteilen. Die Bruttoauftragssumme beträgt 17.980,90 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9.2. Bodenbelagsarbeiten Bestandsbau; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2023 ö 9.2

Sachverhalt

Das Gewerk Bodenbelagsarbeiten Bestandsbau beim Projekt Restaurierung und Erweiterung des ehem. Pfarrhofes in Attenhausen wurde beschränkt ausgeschrieben. Zur Angebotsabgabe wurden 10 Firmen aufgefordert, eingegangen sind 2 Angebote.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den günstigsten Bieter, die Fa. Teppich Sailer, Kaufbeuren, mit der Ausführung der Bodenbelagsarbeiten zu beauftragen. Die geprüfte Angebotssumme beträgt 40.158,93 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9.3. Fliesenarbeiten Bestandsbau; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2023 ö 9.3

Sachverhalt

Das Gewerk Fliesenarbeiten Bestandsbau beim Projekt Restaurierung und Erweiterung des ehem. Pfarrhofes in Attenhausen wurde beschränkt ausgeschrieben. Zur Angebotsabgabe wurden 14 Firmen aufgefordert, eingegangen sind 4 Angebote.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den günstigsten Bieter, die Fa. Hafenmair GmbH, Buchloe, mit der Ausführung der Fliesenarbeiten zu beauftragen. Die geprüfte Angebotssumme beträgt 17.542,09 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9.4. Inneneinrichtung Bestandsbau; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 46. Sitzung des Gemeinderates 08.05.2023 ö 9.4

Sachverhalt

Für die Inneneinrichtung des neu sanierten Kindergartens Attenhausen wurden Angebote angefragt. Leider sind bis zum heutigen Sitzungstermin die zugesagten Angebote nicht eingegangen. Es ist jedoch dringend eine Beauftragung vorzunehmen, da die Einrichtung in der ersten Augustwoche 2023 verfügbar sein muss.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt den 1. Bürgermeister in eigener Zuständigkeit über die Vergabe des Auftrags für die Inneneinrichtung des Bestandsbaus Kindergarten Attenhausen zu entscheiden. Den Auftrag soll der wirtschaftlichste Anbieter erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.05.2023 07:58 Uhr