Datum: 23.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:35 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
3 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 08.05.2023
4 Bericht über die örtliche Prüfung, Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2022
5 Anpassung der Gebührensätze in der Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung
6 Ausbau der Mindelheimer Straße; Vergabe von Planungsleistungen
7 Machbarkeitsstudie für die Erweiterung der Ganztagsbetreuung im Generationenhaus Sontheim; Beauftragung von Architektenleistungen
8 Bauantrag Fl.Nr. 594/3, Gmkg. Sontheim: Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgitterturm
9 Bauvoranfrage zum Neubau einer Reitplatzüberdachung, Stephansrieder Str. 32, Attenhausen

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3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 08.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 3

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 08.05.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bericht über die örtliche Prüfung, Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 4

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung sowie der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 17.05.2023 wurde vom 2. Bürgermeister Roman Harzenetter dem Gemeinderat vorgetragen. Einwendungen wurden nicht erhoben. 

Beschluss

Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.773.594,18 Euro. 
Im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.292.758,53 Euro.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 1.058.259,68 Euro.
Der Jahresgewinn aus der Wasserversorgung und Photovoltaikanlage wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Für den Ausgleich von Gebührenschwankungen im Bereich der Wasserversorgung wurde eine Sonderrücklage gebildet.
Abstimmungsergebnis: 12:0

Zur Jahresrechnung 2022 wird mit dem heute festgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Gänsdorfer ist persönlich beteiligt.

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5. Anpassung der Gebührensätze in der Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 5

Sachverhalt

Zum 01.09.2023 steht die turnusgemäße (alle 2 Jahre) Anpassung der Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Sontheim an.
VR Ernst informiert anhand einer Übersicht über die derzeitigen und zukünftigen Gebühren. Die Anpassung erfolgt wie üblich in Höhe des Tarifabschlusses 2023 mit durchschnittlichen Gehaltssteigerungen bei den Erziehern und Kinderpflegern von 12,5 %. Die Verwaltung erachtet diese Anpassung als dringend notwendig, da neben den Lohnkosten auch die anderen laufenden Kosten (Energie, Sachkosten, usw.) sehr stark gestiegen sind.
Die Elternbeiräte der beiden Kitas wurden ebenfalls angehört. Es liegen Zustimmungen vor.
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 08.05.2023 bereits mit der Gebührenanpassung beschäftigt und einstimmig beschlossen, diese im geplanten Umfang anzuheben.
Die Gebühren sollen wie folgt erhöht werden:

§ 6
Gebührensatz
(1)        Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
       a)         für Kinder im Kindergarten

tägliche
Betreuungszeit
Gebühr
1. Kind
Gebühr
2. Kind
Gebühr
ab 3. Kind
bis 4 Std.
neu
95,00 €
107,00 €
95,00 €
107,00 €
--
bis 5 Std.
neu
105,00 €
118,00 €
105,00 €
118,00 €
--
bis 6 Std.
neu
115,00 €
129,00 €
110,00 €
124,00 €
--
bis 7 Std.
neu
125,00 €
140,00 €
115,00 €
129,00 €
--
bis 8 Std.
neu
135,00 €
152,00 €
120,00 €
135,00 €
--
über 8 Std.
neu
145,00 €
163,00 €
125,00 €
140,00 €
--
       Das älteste Kind stellt jeweils das erste Kind dar.

       b)         für Kinder in der Kinderkrippe

tägliche
Betreuungszeit
Gebühr
1. Kind
Gebühr
2. Kind
Gebühr
ab 3. Kind
bis 3 Std.
neu
105,00 €
118,00 €
105,00 €
118,00 €
--
bis 4 Std.
neu
115,00 €
129,00 €
110,00 €
124,00 €
--
bis 5 Std.
neu
127,00 €
142,00 €
120,00 €
135,00 €
--
bis 6 Std.
neu
140,00 €
157,00 €
130,00 €
146,00 €
--
bis 7 Std.
neu
152,00 €
171,00 €
141,00 €
158,00 €
--
bis 8 Std.
neu
165,00 €
185,00 €
151,00 €
170,00 €
--
über 8 Std.
neu
177,00 €
199,00 €
162,00 €
182,00 €
--

       Das älteste Kind stellt jeweils das erste Kind dar.

(2)        Die in Absatz 1 genannten Gebühren gelten erstmalig ab 01.09.2023.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Mit der vorgeschlagenen Anpassung der Kita-Gebühren besteht Einverständnis. Die Anpassung der Gebühren soll nur für ein Jahr gelten und zum 01.09.2024 erneut überprüft werden. Die Verwaltung und der 1. Bürgermeister werden beauftragt, die Gebührenanpassung umzusetzen und die Änderungssatzung zur Kita-Gebührensatzung auszufertigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Ausbau der Mindelheimer Straße; Vergabe von Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 6

Sachverhalt

VR Ernst informiert, dass die Klinger Ingenieur GmbH, Dietmannsried, bereits mit Beschluss durch den Gemeinderat vom 10.12.2015 mit Planungsleistungen für den Ausbau der Attenhauser und Mindelheimer Straße (nur Leistungsphasen 1-3) beauftragt wurde. Die anrechenbaren Kosten lagen damals geschätzt bei 900.000 Euro. Nachdem sich im weiteren Verlauf des Projekts nun abgezeichnet hat, dass es bautechnisch und auch förderrechtlich sinnvoll ist, die Projekte Mindelheimer Straße und Attenhauser Straße zu trennen und in den vergangenen Jahren bereits vielen Leistungen bei diesem Projekt durch die Klinger Ingenieur GmbH durchgeführt wurden, ist es notwendig, die Klinger Ingenieur GmbH für das Projekt „Ausbau der Mindelheimer Straße“ separat zu beauftragen. Dazu liegt ein Angebot vom 11.05.2023 vor. Aufgrund der bereits in einer Kostenberechnung festgestellten anrechenbaren Kosten von 1.812.983,00 Euro für das Projekt liegen die Kosten für die Ingenieurleistungen (Lph 1 - 9, mit örtlicher Bauüberwachung und Nebenkosten) bei netto 214.137,36 Euro.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der Klinger Ingenieur GmbH, Dietmannsried, den Auftrag für die Ingenieurleistungen für den Ausbau der Mindelheimer Straße lt. Angebot vom 11.05.2023 zu erteilen. Die Honorarsumme liegt bei netto 214.137,36 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Machbarkeitsstudie für die Erweiterung der Ganztagsbetreuung im Generationenhaus Sontheim; Beauftragung von Architektenleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 7

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer informiert über den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit der 1. Klasse. Derzeit befinden sich 65 Schüler/innen in der Offenen Ganztagsschule; mit Beginn des Rechtsanspruches geht die Gemeinde von einer Schülerzahl im Bereich zwischen 80 und 90 Schülern aus. Dafür und auch schon heute sind die Räumlichkeiten im Generationenhaus nicht ausgelegt. Insbesondere fehlt es an ausreichend großen Räumen für die Mahlzeiten, die Nachmittagsbetreuung (z.B. weiterer Mehrzweckraum) sowie im Garderobenbereich und an einem Putzraum.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll nun überprüft werden, ob eine Erweiterung des Generationenhauses für diese Zwecke möglich ist. Dafür wurde vom Architekt Arnold, Memmingen, der bereits den Umbau des Schulgebäudes und des Generationenhauses betreut hat, angefordert. Für die Machbarkeitsstudie würde ein Gesamthonorar von brutto 9.805,60 Euro fällig werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erkennt die Notwendigkeit einer Erweiterung des Generationenhauses an und beauftragt das Architekturbüro Arnold, Memmingen, auf Grundlage des Angebots vom 05.05.2023 mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie. Die Honorarkosten betragen brutto 9.805,60 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Bauantrag Fl.Nr. 594/3, Gmkg. Sontheim: Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgitterturm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Bauwerber plant die Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgitterturm an der östlichen Seite der Fl.Nr. 594/3 der Gemarkung Sontheim in der Nähe der Gemeindeverbindungsstraße Grabus - Rufen. Der Turm hat eine Höhe von 49,24 m. Die quadratischen Fundamente haben eine Länge von je 9,60 m. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Der Bauantrag wird zuständigkeitshalber an das Landratsamt Unterallgäu zur weiteren Bearbeitung übersandt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7

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9. Bauvoranfrage zum Neubau einer Reitplatzüberdachung, Stephansrieder Str. 32, Attenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 9

Sachverhalt

Die Bauwerberin bittet im Rahmen einer Bauvoranfrage um Prüfung, ob eine Halle, die als Reitplatzüberdachung dienen soll, im Außenbereich zulässig ist. Es handelt sich um eine 32,00 x 22,00 Meter große Halle, die auf einer Seite auf einer Länge von 20,57 m offen ist und an den vorhandenen Reitplatz anschließt. Die Halle soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 1118/2, Gmkg. Attenhausen, in 5 Meter Abstand zur Gemeindeverbindungsstraße Attenhausen - Stephansried errichtet werden. Die Beurteilung, ob es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB, handelt, obliegt dem Landratsamt Unterallgäu.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt - unter Vorbehalt der festgestellten Privilegierung - das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Allerdings müssen die Abstände zur Gemeindeverbindungsstraße deutlich (mindestens 10 m) erweitert werden und die Parkplatzsituation des Betriebs im Zusammenhang mit dem Neubau der Halle grundsätzlich neu geregelt werden. Es ist ein eigener Parkplatz für Besucher mit nur einer Zufahrt zur Gemeindeverbindungsstraße auf dem eigenen Grundstück zu schaffen. Das jetzige Parken längs zur Straße hin soll komplett unterbunden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.06.2023 16:57 Uhr