Datum: 10.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 19.06.2023
2 Bauvorhaben Sontheim, Laubers 1: Anbau eines Laufhofes mit überdachten Liegebuchten an den Milchvieh-Laufstall
3 Bauvorhaben Sontheim, Salzstr. 20: Antrag auf isolierte Befreiung für die energetische Sanierung des bestehenden Anwesens
4 Erlass einer Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Sontheim
5 Einführung von getrennten Abwassergebühren; Entscheidung über das Flächenerhebungsverfahren
6 Radweg Sontheim - Attenhausen; Gegenüberstellung der Alternativtrassen
7 Restaurierung und Erweiterung des ehem. Pfarrhofs Attenhausen
7.1 Vergabe Gewerk Malerarbeiten Bestandsbau
7.2 Vergabe Gewerk Restauratorische Malerarbeiten Bestandsbau
7.3 Vergabe Gewerk Schreinerarbeiten Küchen
7.4 Vergabe Gewerk Schreinerarbeiten Garderoben
8 Bauvorhaben Fl.Nr. 594/3, Gmkg. Sontheim: Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgitterturm; Nochmalige Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 19.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 10.07.2023 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 21.06.2023 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 19.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauvorhaben Sontheim, Laubers 1: Anbau eines Laufhofes mit überdachten Liegebuchten an den Milchvieh-Laufstall

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 10.07.2023 ö 2

Sachverhalt

Der Bauwerber plant den Anbau eines Laufhofes mit überdachten Liegebuchten an den bestehenden Milchvieh-Laufstall auf der Fl.Nr. 642, Gemarkung Sontheim im Ortsteil Laubers. Es handelt sich um einen Anbau in der Größe von 15,44 m x 25,98 m im Süden des bestehenden Stallgebäudes. Baurechtlich gesehen handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, da das Vorhaben im Außenbereich einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauvorhaben auf der Fl.Nr. 642 der Gemarkung Sontheim und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauantragsunterlagen mit der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Unterallgäu weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bauvorhaben Sontheim, Salzstr. 20: Antrag auf isolierte Befreiung für die energetische Sanierung des bestehenden Anwesens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 10.07.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Bauwerber plant die energetische Sanierung des in den 60er-Jahren errichteten Einfamilienhauses in der Salzstr. 20, Sontheim (Fl.Nr. 516/15, Gmkg. Sontheim). Hierzu soll die bestehende Putzfassade zu einer Holzfassade geändert werden. Der in diesem Gebiet gültige Bebauungsplan „Sontheim-Südwest“ aus dem Jahr 1965 sieht in § 10 Abs. 1 Fassadengestaltung vor, dass alle Gebäude mit einem Außenputz zu versehen sind. Von dieser Festsetzung wird mit dem vorliegenden Antrag eine isolierte Befreiung beantragt. Dieser kann aufgrund der veränderten Bauweise in den vergangenen Jahren zugestimmt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung in § 10 Abs. 1 des Bebauungsplan „Sontheim-Südwest“ zu. Die energetische Sanierung und Änderung zu einer Holzfassade auf dem Baugrundstück Salzstr. 20, Sontheim (Fl.Nr. 516/15, Gmkg. Sontheim) kann somit durchgeführt werden. Die Verwaltung wird mit der weiteren Veranlassung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Erlass einer Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Sontheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 10.07.2023 ö 4

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer informiert, dass aufgrund der Fertigstellung der Umbaumaßnahmen im Kindergarten Attenhausen auch die Satzung über die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Sontheim angepasst werden muss. Da es zukünftig auch in Attenhausen eine Kinderkrippe für die Betreuung von Kindern überwiegend ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gibt, muss § 1 Abs. 2 der Satzung entsprechend angepasst werden. Der offizielle Name ist dann nicht mehr Kindergarten Attenhausen, sondern Kindertagesstätte Attenhausen.

Beschluss

Der Gemeinderat Sontheim beschließt den Neuerlass der Satzung über die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Sontheim vom 10.07.2023. Die Satzung soll zum 01.09.2023 in Kraft treten. Der 1. Bürgermeister wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Einführung von getrennten Abwassergebühren; Entscheidung über das Flächenerhebungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 10.07.2023 ö 5

Sachverhalt

VR Ernst erläutert, dass die Gemeinde Sontheim ab dem nächsten Gebührenbemessungszeitraum (ab 2016) dazu verpflichtet ist, die sogenannte gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Dies ist dann erforderlich, wenn der Anteil der Kosten zur Niederschlagswasserbeseitigung größer als 12 % der Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung ist. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung ist es erforderlich, die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser zu trennen, um damit die Abwassergebühr gerechteter aufzuteilen. Zudem werden Anreize zur Flächenentsiegelung, Niederschlagswasserversickerung und Niederschlagswassernutzung geschaffen, die ökologisch vorteilhaft wirken. Der Anteil der Kosten zur Niederschlagswasserbeseitigung betrug bei der letzten Gebührenkalkulation 13,9 % und damit deutlich über 12 % der Gesamtkosten.
Grundlage der Einführung der getrennten Abwassergebühr ist die korrekte Ermittlung der versiegelten Flächen aller Gebührenpflichtigen. Hierzu gibt es drei gängige Flächenerhebungsverfahren. Diese werden im Rahmen der heutigen Sitzung vorgestellt. Schlussendlich muss der Gemeinderat über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sowie über die Anwendung eines Flächenerhebungsverfahrens entscheiden. Die Empfehlung ist das Selbstauskunftsverfahren mit Basis Digitaler Flurkarte (DFK) mit ausgewerteten Luftbildern. Dies ist aus Sicht der Kommunalberatung sowie der Verwaltung das am besten geeignete Verfahren, welches auch bei den Gebührenpflichtigen als „gerechtes“ Verfahren empfunden wird. Der Einstieg ins Verfahren soll Ende 2024 erfolgen. Die Fertigstellung bis Ende 2025.

Beschluss

Der Gemeinderat Sontheim beschließt die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ab dem Jahr 2026. Die Entscheidung über Flächenerhebungsverfahren wird vertagt. Es soll jedoch das Selbstauskunftsverfahren auf Basis DFK mit ausgewerteten Luftbildern priorisiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt für die Verfahren 2 und 3 jeweils Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Radweg Sontheim - Attenhausen; Gegenüberstellung der Alternativtrassen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 10.07.2023 ö 6

Sachverhalt

VR Ernst informiert den Gemeinderat über die Betrachtung einer alternativen Radwegtrasse im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Sontheim - Attenhausen. Derzeit ist geplant, die Trasse entlang der GVS zu führen. Nichtsdestotrotz ist eine finanzielle Gegenüberstellung des selbstständigen Radweges (auf dem südöstlich der GVS gelegenen Feldweg) mit dem des integrierten Radweges entlang der GVS vorgesehen. Der Ausgangsfördersatz bei einer reinen GVS-Förderung liegt bei 50 %, mit straßenbegleitendem Radweg bei 60 %. Nach BayGVFG wäre für das Geh-Radweg-Projekt über den bestehenden Wirtschaftsweg auch eine Förderung möglich. Der Fördersatz beträgt hier 70 %. Die Mehrbreite und der dementsprechend verstärkte Oberbau für die Mischnutzung mit dem landwirtschaftlichen Verkehr ist grundsätzlich bis zu einer Breite von 3,5 m Asphalt förderfähig. Die Bankette sind bis zu einer Breite von 0,75 m förderfähig.
Zusammen mit dem IB Klinger wurden die entsprechend anfallenden Kosten für einen Radwegbau entlang der GVS sowie einem Ausbau des Wirtschaftsweges sowie die hierfür zu erwartenden Förderungen gegenübergestellt. 
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein 3,5 m breiter Geh- und Radweg im Bereich der Feldwege der Gemeinde etwas 123.000 Euro teurer käme. Selbst ein Ausbau mit nur 3,0 m Breite würde Mehrkosten im Vergleich zum straßenbegleitenden Ausbau von 104.000 Euro verursachen. Hinsichtlich der Ausbaubreite der Feldweg von nur 3,0 statt 3,5 m muss bedacht werden, dass es bei einem Begegnungsverkehr mit den sehr breiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen eng wird und auf die Bankette ausgewichen werden muss.
Die Empfehlung der Verwaltung ist weiter an der bestehenden Planung eines Geh- und Radweges entlang der GVS festzuhalten, sofern der noch notwendige Grunderwerb erfolgreich abgeschlossen werden kann. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, an der bestehenden Planung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges entlang der Gemeindeverbindungsstraße Sontheim - Attenhausen festzuhalten. Eine alternative Streckenführung über den südöstlich gelegenen Feldweg ist trotz höherem Einzelfördersatz deutlich teurer und soll nicht umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Restaurierung und Erweiterung des ehem. Pfarrhofs Attenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 10.07.2023 ö 7
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7.1. Vergabe Gewerk Malerarbeiten Bestandsbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 10.07.2023 ö 7.1

Sachverhalt

Das Gewerk Malerarbeiten Bestandsbau beim Projekt Restaurierung und Erweiterung des ehem. Pfarrhofes in Attenhausen wurde beschränkt ausgeschrieben. Zur Angebotsabgabe wurden 16 Firmen aufgefordert, eingegangen sind 5 Angebote.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den günstigsten Bieter, die Fa. Braito, Frickenhausen, mit der Ausführung der Malerarbeiten zu beauftragen. Die geprüfte Angebotssumme beträgt 8.716,80 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7.2. Vergabe Gewerk Restauratorische Malerarbeiten Bestandsbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 10.07.2023 ö 7.2

Sachverhalt

Das Gewerk Restauratorische Malerarbeiten Bestandsbau beim Projekt Restaurierung und Erweiterung des ehem. Pfarrhofes in Attenhausen wurde beschränkt ausgeschrieben. Zur Angebotsabgabe wurden 3 Firmen aufgefordert, eingegangen ist 1 Angebot.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den günstigsten Bieter, die Fa. Eyerschmalz, Reicholzried, mit der Ausführung der Restauratorischen Malerarbeiten zu beauftragen. Die geprüfte Angebotssumme beträgt 70.589,61 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7.3. Vergabe Gewerk Schreinerarbeiten Küchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 10.07.2023 ö 7.3

Sachverhalt

Das Gewerk Schreinerarbeiten Küchen beim Projekt Restaurierung und Erweiterung des ehem. Pfarrhofes in Attenhausen wurde beschränkt ausgeschrieben. Zur Angebotsabgabe wurden 12 Firmen aufgefordert, eingegangen sind 2 Angebote.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den günstigsten Bieter, die Fa. Küchenstudio Lang, Gennach mit der Ausführung der Schreinerarbeiten Küchen zu beauftragen. Die geprüfte Angebotssumme beträgt 18.097,82 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7.4. Vergabe Gewerk Schreinerarbeiten Garderoben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 10.07.2023 ö 7.4

Sachverhalt

Das Gewerk Schreinerarbeiten Garderoben beim Projekt Restaurierung und Erweiterung des ehem. Pfarrhofes in Attenhausen wurde beschränkt ausgeschrieben. Zur Angebotsabgabe wurden 11 Firmen aufgefordert, eingegangen ist 1 Angebot.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den günstigsten Bieter, die Schreinerei Engel, Erisried, mit der Ausführung der Schreinerarbeiten Garderoben zu beauftragen. Die geprüfte Angebotssumme beträgt 19.282,76 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Bauvorhaben Fl.Nr. 594/3, Gmkg. Sontheim: Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgitterturm; Nochmalige Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 10.07.2023 ö 8

Sachverhalt

Der Bauwerber plant die Errichtung einer Funkübertragungsstation mit einem Stahlgitterturm an der östlichen Seite der Fl.Nr. 594/3 der Gemarkung Sontheim in der Nähe der Gemeindeverbindungsstraße Grabus - Rufen. Der Turm hat eine Höhe von 49,24 m. Die quadratischen Fundamente haben eine Länge von je 9,60 m. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen durch Beschluss in der Sitzung vom 23.05.2023 verweigert. Das Landratsamt Unterallgäu hat nunmehr mitgeteilt, dass die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens nach dessen Einschätzung rechtswidrig ist. Das Vorhaben sei privilegiert, öffentliche Belange stünden nicht entgegen und im Rahmen der Fachstellenbeteiligung seien keine Einwendungen vorgebracht worden. Gründe für die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens seien nicht ersichtlich. Die Bedenken hinsichtlich der Aufstellung von Mobilfunkmasten im Allgemeinen stellen keinen Ablehnungsgrund dar. Das Bauvorhaben sei bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zulässig. Die Gemeinde Sontheim wird deshalb aufgefordert, erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben des Landratsamtes Unterallgäu, Gesch.-Nr. 34.1.1 - BA2023-0740 vom 19.06.2023 zur Kenntnis und beschließt, dass über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht nochmals neu entscheiden werden soll. Der Grund für die mehrheitlich ablehnende Haltung des Gemeinderats ist die überdimensionale Größe des Mobilfunkmastes sowie der aus Sicht der Gemeinde nicht geeignete Standort.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 08.08.2023 12:00 Uhr