Datum: 07.08.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 10.07.2023
2 Verkehrsinsel Frechenrieder Straße; Prüfung einer Umplanung
3 Bauvoranfrage Sontheim, Laubers 8: Einbau einer Wohnung in ein bestehendes Wirtschaftsgebäude
4 Bebauungsplan Kiesbaggersee Attenhausen; Erteilung einer isolierten Befreiung
5 Antrag auf Abweichung von der Abstandsflächensatzung betreffend Bauvorhaben Neubau eines Jungviehstalles auf Fl.Nr. 10/1 der Gemarkung Sontheim
6 Erschließung Gewerbegebiet Süd Attenhausen; Vergabeermächtigung
7 Straßenbenennung im Gewerbegebiet Süd Attenhausen
8 Musikschule Unterallgäu Mitte e.V.; Antrag auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses
9 Informationen zur kommunalen Wärmeplanung
10 Bauvorhaben Attenhausen, Stephansrieder Str. 32: Neubau einer Reitplatzüberdachung für therapeutisches Reiten
11 Antrag auf Kiesabbau mit anschließender Rekultivierung, Fl.Nr. 322, Gmkg. Attenhausen; Stellungnahme der Gemeinde

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 10.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 07.08.2023 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 11.07.2023 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 10.07.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Verkehrsinsel Frechenrieder Straße; Prüfung einer Umplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 07.08.2023 ö 2

Sachverhalt

Im Rahmen einer Ortsbegehung vor der Sitzung wurde die Verkehrsinsel in der Frechenrieder Straße Richtung Lindehöfe besichtigt. Von Anwohnern kommt immer wieder der Wunsch, ob dieser Fahrbahnteiler nicht so umgebaut werden kann, dass auch der in den Ort einfahrende Verkehr seine Geschwindigkeit entsprechend reduzieren muss. Ein möglicher Umbau der Verkehrsinsel ist aufgrund der Gegebenheiten vor Ort (Hanglage Richtung Sportplatz sowie drei alte schützenswerte Bäume) nicht einfach. Zunächst soll nun ein Gespräch mit der Polizeiinspektion Mindelheim stattfinden, um zu prüfen, ob eine Optimierung durch einfach Maßnahmen möglich ist.

Beschluss

Der Gemeinderat Sontheim erklärt, dass er die Verkehrssituation am Ortsausgang Frechenrieder Straße Richtung Lindenhöfe sicherer machen möchte. Aus diesem Grund soll nun zunächst ein Gespräch mit der Polizeiinspektion Mindelheim im Rahmen einer Verkehrsbegehung stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage Sontheim, Laubers 8: Einbau einer Wohnung in ein bestehendes Wirtschaftsgebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 07.08.2023 ö 3

Sachverhalt

Mit einer formlosen Bauvoranfrage bitten die Bauwerber um Klärung, ob auf dem Anwesen Laubers 8, Sontheim, eine Nutzungsänderung eines Gebäudeteils möglich ist. Derzeit wird das Anwesen für Wohnzwecke und eine Nebenerwerbslandwirtschaft genutzt. Um diese Landwirtschaft am Standort weiterführen zu können, ist geplant im Altbestand eine zusätzliche Wohnung einzubauen. Die neue Wohnung soll im nach Süden ausgerichteten Teil des aktuellen Wirtschaftsgebäudes entstehen und eine Grundfläche von ca. 12 m x 9,5 m einnehmen. Die Kubatur des Bestandsgebäudes soll nicht verändert werden. Geplant ist eine 2,5-geschossige Wohnung mit 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss. Im EG soll ein Technikraum und ein Gästezimmer entstehen, in den oberen Geschossen die Wohnräume.
Das Flurstück liegt bauplanungsrechtlich gesehen im Außenbereich. Grundsätzlich handelt es sich hier um kein privilegiertes Vorhaben. Jedoch könnte die Genehmigung als sonstiges Vorhaben im Außenbereich erfolgen, wenn die Ausführung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Zudem muss das Vorhaben der zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz dienen sowie die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt bleiben.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt zur Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen und leitet diese zuständigkeitshalber an die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Unterallgäu weiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan Kiesbaggersee Attenhausen; Erteilung einer isolierten Befreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 07.08.2023 ö 4

Sachverhalt

Durch das Landratsamt Unterallgäu, Sachgebiet Wasserrecht wurde festgestellt, dass bei der Nasskiesausbeute auf den Grundstücken Fl.Nrn. 319, 320/1 und 343 der Gemarkung Attenhausen eine ca. 280 m2 große Insel für Wasservögel stehen gelassen wurde. Dies stellt eine erhebliche Abweichung zum Rekultivierungsplan sowie zu den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungsplans „Kiesbaggersee Attenhausen“ dar. Nach Information des zuständigen Sachbearbeiters kann dieser Umstand durch eine Befreiung vom Bebauungsplan geheilt werden.
Der Vorhabensträger, die Kieswerk Schlegelsberg GmbH & Co.KG, Erkheim, hat mit Schreiben vom 15.06.2023 eine Befreiung von den entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Die naturnahe Insel sei zur Verbesserung des Naturhaushalts im See im Rahmen des Kiesabbaus gestaltet worden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine entsprechende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Kiesbaggersee Attenhausen“ zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Abweichung von der Abstandsflächensatzung betreffend Bauvorhaben Neubau eines Jungviehstalles auf Fl.Nr. 10/1 der Gemarkung Sontheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 07.08.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Bauherr plant den Neubau eines Jungviehstalles mit Güllekeller sowie die Erweiterung des bestehenden Milchviehstalls mit Teilabbruch der bestehenden Stallhülle auf dem Flurstück Fl.Nr. 10/1 der Gemarkung Sontheim. Mit vorliegendem Antrag beantragt der Bauherr, die Abstandsfläche auf der Südost-Seite des geplanten Jungvieh- und Kälberstalls auf 3,00 Meter zu reduzieren. Begründung: Aufgrund des bestehenden Fahrsilos nordwestliche des geplanten Gebäudes sowie aufgrund des bestehenden Geländes kann das Gebäude nicht weiter nordwestlich gebaut und somit die Abstandsfläche nach der gemeindlichen Abstandsflächensatzung nicht eingehalten werden. Ein Verschieben des Gebäudes Richtung Osten, um mehr Abstand zum Fahrsilo zu gewinnen, ist wegen dem vorgegebenen Gewässerabstand zur Östlichen Günz ebenfalls nicht möglich.
Nach § 2 der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Sontheim muss die Abstandsfläche 0,8 H, mindestens jedoch 3,00 Meter betragen. Erforderlich wäre beim Kälberstall eine Abstandsfläche von 6,02 Meter sowie beim Jungviehstall von 6,37 Meter, wovon aufgrund der vorgelegten Planung nur jeweils 3,20 Meter auf dem eigenen Grundstück liegen.
Gemäß § 4 der Abstandsflächensatzung können Abweichungen nach Art. 63 BayBO von der Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden. Der Nachbar würde dem Bauvorhaben grundsätzlich zustimmen, allerdings ohne eine Übernahme der Abstandsfläche.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass einer Verkürzung der Abstandsflächentiefe für den geplanten Kälber - und Jungviehstall auf Fl.Nr. 10/1 der Gemarkung Sontheim auf die Mindesttiefe von 3,00 Meter zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt das Einvernehmen der Gemeinde der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Erschließung Gewerbegebiet Süd Attenhausen; Vergabeermächtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 07.08.2023 ö 6

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer informiert, dass die Submission für die Erschließung des Gewerbegebietes Süd Attenhausen am 07.08.2023 stattgefunden hat. Nachdem die eingegangenen Angebote nun erst durch das Ingenieurbüro fachlich und rechnerisch geprüft werden müssen und der Baubeginn aber bereits ab dem 11.09.2023 erfolgen soll, ist es nicht möglich, eine Beschlussfassung zur Auftragsvergabe durch den Gemeinderat zu erwirken. Die nächste reguläre Sitzung des Gemeinderats findet erst wieder nach den Sommerferien am 18.09.2023 statt. Deswegen muss der Gemeinderat dem 1. Bürgermeister eine Vergabeermächtigung erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem 1. Bürgermeister eine Vergabeermächtigung zur Beauftragung des wirtschaftlichsten Anbieters beim Projekt Erschließung Gewerbegebiet Süd Attenhausen. Der 1. Bürgermeister soll den Auftrag in eigener Zuständigkeit erteilen. Der Gemeinderat ist von der Entscheidung zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Straßenbenennung im Gewerbegebiet Süd Attenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 07.08.2023 ö 7

Sachverhalt

Zur Erschließung des Gewerbegebiets Süd - Attenhausen wird eine ca. 120 Meter lange Stichstraße mit Wendeanlage auf der Fl.Nr. 143/2 u.a. gebaut. Nach § 1 der Satzung über die Straßenbenennung und Nummerierung der Gemeinde Sontheim werden die Straßennamen vom Gemeinderat bestimmt. Aus der Mitte des Gemeinderats sind bisher folgende Vorschläge eingegangen:
- Holzweg
- Eichenstraße
- Fichtenweg
- Zur Stiege oder „Stiege“
- Sodenweg
- Sodenblick
- Handwerkerweg
- Am Weihergraben
- An der Sode
- Wiesenstraße
- Am Wiesengrund
- Südring
- Mahdweg
- Am Lug ins Land

Aus den Vorschlägen wurden im Rahmen der Diskussion drei Namen zur weiteren Abstimmung ausgewählt. Es sind dies „Holzweg“ (5 Stimmen), „Sodenweg“ (4 Stimmen) und „Mahdweg“ (10 Stimmen).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die neue Erschließungsstraße im Gewerbegebiet Süd Attenhausen folgenden Namen tragen soll: „Mahdweg.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

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8. Musikschule Unterallgäu Mitte e.V.; Antrag auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 07.08.2023 ö 8

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer informiert, dass die Nachfrage nach Musikunterricht in der Musikschule Unterallgäu Mitte e.V. ungebrochen ist. Die Schülerzahl für das kommende Schuljahr 2023/2024 beträgt 560 Schüler und zusätzlich 40 Schüler auf der Warteliste. In der Gemeinde Sontheim sind es im kommenden Schuljahr 118 Schülerinnen und Schüler, so dass das vereinbarte und genehmigte Budget nicht ausreicht. Es wären 47,4 Jahreswochenstunden notwendig, um allen angemeldeten Schülern ein entsprechendes Unterrichtsangebot machen zu können.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Musikschule Unterallgäu Mitte e.V. ab dem Schuljahr 2023/2024 mit einer jährlichen Förderung von maximal 50 Jahreswochenstunden, gedeckelt auf 20.000 Euro zu unterstützen. Dadurch soll die sehr positive Entwicklung im Bereich der musischen Bildung im Gemeindegebiet nachhaltig gefördert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 2024 einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Informationen zur kommunalen Wärmeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 07.08.2023 ö 9

Sachverhalt

VR Ernst informiert mit Hilfe einer Präsentation über den aktuellen Stand der Gesetzgebung zur Wärmeplanung. Derzeit existiert lediglich ein Referentenentwurf zum Wärmeplanungsgesetz (WPG). Das WPG soll nach der parlamentarischen Beratung in der zweiten Jahreshälfte wohl zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Nach dem Referentenentwurf soll die Wärmplanung verpflichtend flächendeckend eingeführt werden, d.h. auch in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern. Für solch kleine Gebiete soll allerdings ein vereinfachtes Verfahren mit reduzierten Anforderungen und Kooperationsmodellen vorgesehen werden. Die Wärmepläne sollen deutschlandweit spätestens zum 30.06.2028 erstellt werden. Bis dahin soll eine Übergangsphase bestehen, in der die 65 % erneuerbare-Energien-Vorgabe nach dem Gebäudeenergiegesetz für neue Heizanlagen nur in Neubaugebieten gilt.
Die kommunale Wärmplanung wird derzeit insbesondere durch die Kommunalrichtlinie des Bundes gefördert. Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragstellung bis 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %.
Das Bundesgesetz wird keine Zuständigkeiten festlegen. Hier müssen die Länder bestimmen, wer „planungsverantwortliche Stelle“ wird, wer den Wärmeplan beschließt, ggf. auch wer den Wärmeplan genehmigt und wer zuständige Stelle für die Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffausbaugebieten wird. Aufgrund des verfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips in Art. 83 Abs. 3 der Bayer. Verfassung würde eine Aufgabenübertragung auf die Kommunen durch den Freistaat Bayern einen finanziellen Ausgleich erfordern.
Die Wärmeplanung ist eine prozessorientierte strategische Planung ohne rechtliche Außenwirkung, bei der mit breiter Beteiligung auf der Grundlage einer Datenerhebung, Bestandsanalyse und Potenzialanalyse ein Zielbild der zukünftigen klimaneutralen Wärmeversorgung und für die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten erfolgt.
Gefördert wird nach der Kommunalrichtlinie des Bundes die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe Dienstleister/innen. Die Wärmeplanung soll eine abgestimmte Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen.
Die Wärmeplanung ist als stetiger Prozess zu sehen, der nicht mit einem einmaligen Konzept abgeschlossen ist. Er bedarf fortwährender Abstimmung der kommunalen Akteure der Wärme- und Stadtplanung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass zunächst ein Antrag auf Förderung zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis spätestens 31.12.2023 über die Kommunalrichtlinie gestellt werden soll. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, was Bundes- und Landesgesetzgeber im Herbst, insbesondere zur planungsverantwortlichen Stelle beschließen werden.
Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt. Dem Gemeinderat ist in regelmäßigen Abständen Bericht zu erstatten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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10. Bauvorhaben Attenhausen, Stephansrieder Str. 32: Neubau einer Reitplatzüberdachung für therapeutisches Reiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 07.08.2023 ö 10

Sachverhalt

Mit dem vorliegenden Bauantrag plant die Bauwerberin den Neubau einer Reitplatzüberdachung für therapeutisches Reiten auf dem Flurstück Fl.Nr. 1118/2 der Gemarkung Attenhausen, Stephansrieder Str. 32. Geplant ist eine 41,50 m x 21,50 m große Halle mit Überdachung, wobei die Wände nicht geschlossen werden. Die Abstandsflächen liegen komplett auf dem eigenen Grundstück und auch der Abstand zur Stephansrieder Straße beträgt mindestens 10 Meter.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Eine Privilegierung muss vom Landratsamt Unterallgäu geprüft werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Sontheim erteilt zum geplanten Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Als Auflage in die Baugenehmigung soll aufgenommen werden, dass die Abstände zur Gemeindeverbindungsstraße mindestens 10 Meter betragen müssen und die vorhandenen Parkplätze längs zur Gemeindeverbindungsstraße im Zuge des Bauvorhabens verlegt werden müssen. Es ist ein eigener Parkplatz für Besucher mit nur einer Zufahrt zur Gemeindeverbindungsstraße auf dem eigenen Grundstück zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Kiesabbau mit anschließender Rekultivierung, Fl.Nr. 322, Gmkg. Attenhausen; Stellungnahme der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 51. Sitzung des Gemeinderates 07.08.2023 ö 11

Sachverhalt

Der Vorhabenträger, die Fa. Wilhelm Geiger GmbH & Co.KG, Oberstdorf, beantragt auf der Fl.Nr. 322 der Gemarkung Attenhausen eine Trockenkiesabbau mit anschließender Rekultivierung und hat dafür beim Landratsamt Unterallgäu einen Antrag auf Abgrabungsgenehmigung nach dem Bayer. Abgrabungsgesetz gestellt. Dem Antrag sind umfangreiche Planunterlagen beigefügt. 
Das Grundstück liegt innerhalb des Vorranggebietes zur Sicherung von Rohstoffen KS-UA-8 des gültigen Regionalplans sowie des Bebauungsplans „Kiesbaggersee Attenhausen“. Die Fläche ist im Bebauungsplan als Fläche für die landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen. Die Fa. Geiger plant auf der Fl.Nr. 322 einen Trockenabbau mit anschließender Rekultivierung der Fläche. Die Fläche soll nach dem Abbau und Verfüllung bis auf einen Blühstreifen im Westen des Grundstücks wieder landwirtschaftlich nutzbar sein. Die durchschnittliche Geländehöhe liegt bei 617,50 m. ü. NN. Der Abbau soll mit einem Abstand von 1,5 Meter bis zum höchsten zu erwartenden Grundwasserabstand bis ca. 613,5 m. ü. NN erfolgen.
Da der rechtskräftigte Bebauungsplan in diesem Bereich eine landwirtschaftliche Nutzung und keinen Kiesabbau vorsieht, ist für die Verwirklichung des Vorhabens eine Befreiung vom Bebauungsplan notwendig.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf Trockenkiesabbau auf der Fl.Nr. 322 der Gemarkung Attenhausen zur Kenntnis und erteilt hierfür das gemeindliche Einvernehmen. Die notwendige Befreiung vom Bebauungsplan „Kiesbaggersee Attenhausen“ wird erteilt. Der Vorhabensträger ist darauf hinzuweisen, dass die beantragte Abbaudauer von 8 Jahren wenn betrieblich möglich, verkürzt werden soll. Insbesondere zur Regelung der Benutzung der öffentlichen Zufahrtswege zur Grube ist eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Nach Abbau und Rekultivierung soll die Gemeinde Sontheim das Grundstück zu einem unter dem dann geltenden Bodenrichtwert erwerben können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

Datenstand vom 19.09.2023 12:57 Uhr