Datum: 18.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 07.08.2023
2 Bauvorhaben Attenhausen, Ottobeurer Str. 15: Sanierung eines Einfamilienhauses mit Einbau einer Werkstatt und Heizraum in die best. Hofstelle, Abbruch eines landw. Gebäudeteils und Teilabbruch des best. Silos
3 Erschließung Gewerbegebiet Süd Attenhausen; Information über Vergabe
4 Ausbau der Mindelheimer Straße; Vergabe
5 Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Östlichen Günz; Stellungnahme der Gemeinde

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 07.08.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 52. Sitzung des Gemeinderates 18.09.2023 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 08.08.2023 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 07.08.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Bauvorhaben Attenhausen, Ottobeurer Str. 15: Sanierung eines Einfamilienhauses mit Einbau einer Werkstatt und Heizraum in die best. Hofstelle, Abbruch eines landw. Gebäudeteils und Teilabbruch des best. Silos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 52. Sitzung des Gemeinderates 18.09.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Bauherren beabsichtigen die Sanierung eines Einfamilienhauses mit Einbau einer Werkstatt und eines Heizraums in die bestehende Hofstelle sowie den Abbruch eines landwirtschaftlichen Gebäudeteils und den Teilabbruch des bestehenden Silos in der Ottobeurer Str. 15 in Attenhausen. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich; die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauantragsunterlagen zusammen mit der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Unterallgäu zur Genehmigung zu senden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Erschließung Gewerbegebiet Süd Attenhausen; Information über Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 52. Sitzung des Gemeinderates 18.09.2023 ö 3

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer informiert, dass die Bauarbeiten zur Erschließung des Gewerbegebiets Süd Attenhausen auf Grundlage der VOB/A beschränkt ausgeschrieben wurden. Es wurden 6 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Davon haben alle 6 ein Angebot abgegeben. Der Auftrag wurde aufgrund der durch den Gemeinderat erteilten Vergabeermächtigung direkt durch den 1. Bürgermeister an die Fa. Xaver Schmid GmbH & Co.KG, Marktoberdorf vergeben, da diese unter Berücksichtigung der wertungsrelevanten Kriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die Vergabesumme beträgt 380.298,89 € brutto.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Ausbau der Mindelheimer Straße; Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 52. Sitzung des Gemeinderates 18.09.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Bauarbeiten zum Ausbau der Mindelheimer Straße wurden auf Grundlage der VOB/A öffentlich im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben. Das Leistungsverzeichnis wurde von 9 Firmen angefordert. Zum Eröffnungstermin am 05.09.2023 haben 5 Firmen ein Angebot abgegeben. Die Nachrechnung und Prüfung der Angebote wurde von der Klinger Ingenieur GmbH vorgenommen. Die Fa. Kutter GmbH & Co. KG, Memmingen hat unter Berücksichtigung der wertungsrelevanten Kriterien das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Zu beachten ist, dass die Kosten für die Verwertung und Entsorgung des Aushubmaterials in Absprache mit der Regierung von Schwaben aufgrund der Massenungenauigkeit nicht in der Ausschreibung enthalten sind. Es kommen dadurch in der Schlussrechnung noch ca. 200.000 € brutto zusätzliche Kosten zur Auftragssumme hinzu.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Arbeiten zum Ausbau der Mindelheimer Straße an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Kutter GmbH & Co. KG, Memmingen zu vergeben. Die Bruttoangebotssumme beläuft sich auf 1.071.864,68 €. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag zu erteilen sowie dem Fördergeber, der Regierung von Schwaben, die Angebotsunterlagen zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Östlichen Günz; Stellungnahme der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 52. Sitzung des Gemeinderates 18.09.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten, beantragte beim Landratsamt Unterallgäu die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens Sontheim im Rahmen des Projekts „Hochwasserschutz Günztal“. Im Rahmen der öffentlichen Auslegungen der Planunterlagen können Einwendungen und Anregungen zur Planung abgegeben werden. Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens fanden bereits zahlreiche Besprechung mit dem Wasserwirtschaftsamt statt und die Gemeinde Sontheim wurde umfangreich in die Planungen mit einbezogen. Nichtsdestotrotz möchte es die Gemeinde nicht versäumen, auch offiziell im Rahmen des Verfahrens noch eine Stellungnahme insbesondere zu den LKW-Bewegungen, die bei der Herstellung des Dammbauwerks anfallen, abgeben. 
Folgende Stellungnahme soll abgegeben werden:
Die Gemeinde Sontheim begrüßt die Planungen zur Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Östlichen Günz auf ihrem Gemeindegebiet. Dadurch wird die vor allem durch den Bahndamm der Bahnlinie Buchloe-Memmingen bestehende Hochwassergefahr im Ortsteil Sontheim beseitigt. Der Gemeinde ist bewusst, dass insbesondere das Liefern des Dammbaumaterials zu einem enormen Verkehrsaufkommen im Zuge der Dammerrichtung führen wird. 
Auf Grund der Verkehrssituation an der Hauptstraße (Kindergarten, Schule, Kirche, Rathaus, Löwenplatz und den beiden Kreuzungen an der Kirche und am Löwenplatz wird einer Zufahrt für den Schwerlastverkehr aus nördlicher Richtung zur Baustelle nicht zugestimmt. Zudem ist fraglich ob die vorhandenen drei Brücken in der Eisenrieder Straße die Belastungen aushalten würden. Die Gemeinde wird auch den Platz rund um das Kriegerdenkmal zusammen mit der Fertigstellung der Wohnanlage mit öffentlicher Bücherei im Jahr 2024 komplett erneuern, so dass ein Baustellenverkehr mit unzähligen schweren LKWs die neu angelegte Straße gleich wieder beschädigen würde.
Die Gemeinde Sontheim fordert deshalb, dass der Lieferverkehr für das Dammbaumaterial zwingend aus südlicher Richtung (aus Richtung Markt Rettenbach) erfolgen muss, wobei aus Rücksicht auf die Bewohner im Weiler Lindenhöf die Verkehrsregelung entsprechend geändert (Tempo 30) und die Fahrbahnbelastbarkeit gewährleistet werden muss. Auch handelt es sich bei diesem Wegstück um einen Teil des Günztalradweges mit sehr hohem Radfahreranteil, was bei der Planung berücksichtigt werden muss.
Es ist weiter sicherzustellen, dass die wirtschaftlichen Betriebe in diesem Bereich nicht in ihrer Existenz gefährdet werden (u.a. Hofladen, Verkaufsautomaten).
Die östlich gelegenen Standorte der Hühnerställe an der Hofstelle Wetzler sind in der Höhe so anzugleichen, dass sie nicht mehr im Rückstaubereich der Staufläche HQ100+ liegen.
Die Ortsverbindungsstraße Sontheim - Markt Rettenbach ist nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand herzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Sontheim folgende Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens abgeben soll: 
Die Gemeinde Sontheim begrüßt die Planungen zur Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Östlichen Günz auf ihrem Gemeindegebiet. Dadurch wird die vor allem durch den Bahndamm der Bahnlinie Buchloe-Memmingen bestehende Hochwassergefahr im Ortsteil Sontheim beseitigt. Der Gemeinde ist bewusst, dass insbesondere das Liefern des Dammbaumaterials zu einem enormen Verkehrsaufkommen im Zuge der Dammerrichtung führen wird. 
Auf Grund der Verkehrssituation an der Hauptstraße (Kindergarten, Schule, Kirche, Rathaus, Löwenplatz und den beiden Kreuzungen an der Kirche und am Löwenplatz wird einer Zufahrt für den Schwerlastverkehr aus nördlicher Richtung zur Baustelle nicht zugestimmt. Zudem ist fraglich ob die vorhandenen drei Brücken in der Eisenrieder Straße die Belastungen aushalten würden. Die Gemeinde wird auch den Platz rund um das Kriegerdenkmal zusammen mit der Fertigstellung der Wohnanlage mit öffentlicher Bücherei im Jahr 2024 komplett erneuern, so dass ein Baustellenverkehr mit unzähligen schweren LKWs die neu angelegte Straße gleich wieder beschädigen würde.
Die Gemeinde Sontheim fordert deshalb, dass der Lieferverkehr für das Dammbaumaterial zwingend aus südlicher Richtung (aus Richtung Markt Rettenbach) erfolgen muss, wobei aus Rücksicht auf die Bewohner im Weiler Lindenhöf die Verkehrsregelung entsprechend geändert (Tempo 30) und die Fahrbahnbelastbarkeit gewährleistet werden muss. Auch handelt es sich bei diesem Wegstück um einen Teil des Günztalradweges mit sehr hohem Radfahreranteil, was bei der Planung berücksichtigt werden muss.
Es ist weiter sicherzustellen, dass die wirtschaftlichen Betriebe in diesem Bereich nicht in ihrer Existenz gefährdet werden (u.a. Hofladen, Verkaufsautomaten).
Die östlich gelegenen Standorte der Hühnerställe an der Hofstelle Wetzler sind in der Höhe so anzugleichen, dass sie nicht mehr im Rückstaubereich der Staufläche HQ100+ liegen.
Die Ortsverbindungsstraße Sontheim - Markt Rettenbach ist nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder in einem ordnungsgemäßen Zustand herzustellen.
Weiter wird angeregt, die Dammüberfahrt zu verbreitern. Mit 5,00 Metern ist die geplante Dammüberfahrt zu schmal. Die Überfahrt soll wegen der schlechten Einsehbarkeit durchgängig auf 6,00 Meter Breite ausgebaut werden. Neben dem landwirtschaftlichen Verkehr mit teils schweren Geräten sind auf der Straße zahlreiche Wanderer, Spaziergänger, Radfahrer oder sonstige Freizeitsportler unterwegs. Eine nicht einsehbare Dammüberfahrt, die für landwirtschaftlichen Begegnungsverkehr zu schmal ist, führt zwangsläufig zu gefährlichen Verkehrssituationen, die mit dem Ausbau auf 6,00 Meter vermieden werden können. Die eingeplanten Haltebuchten an den Dammfüßen sowie auf der Dammkrone sind nicht ausreichend. Die Gemeinde Sontheim bittet, hier die Planung zu überdenken und abzuändern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2023 08:25 Uhr